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Keine Ermittlungen gegen Tebartz-van Elst: Kirche darf kein ‚rechtsfreier Raum‘ sein

 

Anlässlich der Einreichung einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag zur Ablehnung staatsanwaltlicher Ermittlungen seitens der Limburger Staatsanwaltschaft gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Limburger Staatsanwaltschaft. Diese hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Tebartz-van Elst aufgrund eines ‚Befassungsverbotes‘ abgelehnt. Die Ablehnung stützt sich auf eine Differenzierung zwischen außer- und innerkirchlichen Angelegenheiten. Dies bedeutet in der Konsequenz nichts Geringeres, als dass deutsche Strafnormen nicht für alle Menschen in Deutschland gleiche Geltung haben sollen. Das ist so nicht tragbar.“

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht stehe einer Strafverfolgung nicht entgegen, so Wilken. Dieses solle die Kirche vor staatlichen Eingriffen schützen, die die Religionsfreiheit betreffen. Aber es schütze nicht die Kirchenmitglieder vor Strafverfolgung, wenn diese zum Beispiel dem Vermögen der Kirche schaden.

Wilken: „Dass es schon Verurteilungen von Kirchenmännern wegen Untreue gab und die Limburger Staatsanwaltschaft selbst eine solche Tat in der Vergangenheit angeklagt hat, spricht für sich. Uns interessiert die Ansicht der Landesregierung zu diesem Vorgang. Wir hoffen, dass die Fehler der Staatsanwaltschaft behoben werden und es doch noch zu einer Anklage im Fall Tebartz-van Elst kommt.“

Hinweis: Kleine Anfrage im Anhang


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