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Hessen braucht keine Risikoorientierung in der Bewährungshilfe

Zur Anhörung über risikoorientierte Bewährungshilfe im Rechtsausschuss erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der heftige Streit unter Fachleuten, Professoren sowie Praktikern, ob eine Neuorientierung der Bewährungshilfe notwendig ist, hat heute eines deutlich gezeigt: Die Risikoorientierung in der Bewährungshilfe verhindert den ganzheitlichen Blick auf die Probandinnen und Probanden. Sie bringt keine sicheren Vorteile, dagegen aber deutliche Nachteile, wie Erfahrungen aus Niedersachen zeigen.“

Hohe Dokumentationsverpflichtungen bänden Personal und die mit der Risikoorientierung verbundene Klassifizierung sei nichts anderes als Stigmatisierung, die den Zugang zu den Menschen erschwere, so Wilken. Das alles vor dem Hintergrund, dass Vorbeugung von Kriminalität durch die Bildung von Risikogruppen und Kategorisierung nicht belegt sei.

Wilken: „Die heutige Anhörung hat klar gemacht, dass es sich bei der Risikoorientierung in der Bewährungshilfe um eine sinnlose Neuerung und ineffiziente Formalisierung handelt, von der es Abstand zu nehmen gilt. Bewährungshilfe und Resozialisierung sind auch heute schon auf Rückfallprävention ausgerichtet. Dazu braucht es keines neuen Instrumentariums.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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