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Abschiebungen: „Sensible Einzelfallprüfungen“ durch Ausländerbehörden existieren nicht

Zur Ablehnung des Antrags ‚Abschiebestopp nach Afghanistan‘ und der vorliegenden Antwort der schwarzgrünen Landesregierung auf eine Frage der LINKEN-Fraktion erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Unserer Forderung nach einem Abschiebestopp nach Afghanistan hatten CDU und Grüne einen konkurrierenden Antrag entgegengesetzt, dass in Hessen vor jeder anstehenden Abschiebung ‚sorgfältig und sensibel‘ geprüft werde, ob die Sicherheitslage im Zielland der Abschiebung entgegenstehe. Wie eine Antwort der Landesregierung auf unsere mündliche Frage ergeben hat, ist diese Darstellung falsch. Tatsächlich führen hessische Ausländerbehörden solche Prüfungen nicht durch.“

Die Situation im Zielland werde ausschließlich im Verfahren vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berücksichtigt. Nach rechtskräftigen Abschiebeverfügungen des BAMF stehe den hessischen Ausländerbehörden gar kein eigener Ermessensspielraum mehr zu, so Wilken.

Wilken: „Drohende Obdachlosigkeit im Winter stellt für das BAMF – von einigen wenigen Konstellationen mit Kleinkindern abgesehen – ohnehin kein Abschiebehindernis dar. Deswegen wäre ein von der Landesregierung angeordneter genereller Abschiebestopp von großer Bedeutung für die Betroffenen. Nur so könnte Hessen humanitär intervenieren und verhindern, dass Flüchtlinge nach negativen Entscheidungen des BAMF in Kriegsgebiete oder in die Obdachlosigkeit abgeschoben werden.“


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