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Blockupy: Regenschirme und Styroporschilder sind kein Ausdruck von Gewalt – Schluss mit den Unterstellungen

Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zum Thema ‚Blockupy‘ und des aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das die Einkesselung von rund 1000 Teilnehmern und das Unterbinden der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 für rechtmäßig erklärt hat, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt hat bei den Teilnehmern der Demonstration und den anwesenden Medienvertretern großes Unverständnis hervorgerufen. So war zum Beispiel in der Frankfurter Rundschau zu lesen: ‚Wer je einer Demo der autonomen Antifa beiwohnen durfte, der weiß, dass die Demonstration vom 1. Juni fast ein Musterbeispiel an Friedfertigkeit war.‘

Falls die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt Bestand haben sollte, würden unliebsame Demonstrationen zukünftig nahezu unmöglich werden. Denn dann genügt es, wenn Polizeibeamte oder Spitzel des Inlandsgeheimdienstes ‚Verfassungsschutz‘ ein paar Regenschirme oder Styroporschilder entdecken, um die Demo aufzulösen zu können.“

Ein Gericht, das ausschließlich auf Grundlage von Polizeivideos urteilt und alle Beweisanträge seitens Blockupy ablehnt, zeuge zudem nicht gerade von Unabhängigkeit, so Wilken. Die in der Öffentlichkeit immer wieder breit getretenen Deeskalationsbemühungen der Polizei beinhalteten zudem die aus der Luft gegriffene Unterstellung, dass mit Gewalttätigkeiten zu rechnen sei.

Wilken: „Vor dem Hintergrund der mehrfach bewiesenen Friedlichkeit bei den Demos 2012, 2013 und im Mai 2014 wird hier ein falsches Bild der Blockupy-Demonstranten gezeichnet, das auf perfide Art darauf abzuzielen scheint, Bürgerinnen und Bürger von der Teilnahme an kommenden Demonstrationen abzuhalten. Doch dies wird allen, die das mit aller Macht versuchen, nicht gelingen.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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