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‚Sturm 18‘ hat nichts in Kassels Vereinsregister zu suchen

Faschismus ist ein Verbrechen – auch als eingetragener Verein!

Laut Spiegel-Online hat der Neonazi Bernd T., der im vergangenen Jahr aus der Haft heraus ein rechtsextremes Netzwerk aufgebaut hat, beim Amtsgericht Kassel einen Verein ‚Sturm 18 e. V.‘ eintragen lassen. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Aus den schweren Fehlern im Zusammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)  müssen Lehren gezogen werden. Allerdings scheint es, dass dies nicht immer und überall so klar ist.

Unter den Augen der Behörden hat Bernd T. nun ‚Sturm 18‘ als Verein registrieren lassen. Da dies augenscheinlich ein Nachfolgeverein des verbotenen Vereins  ‚Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige‘ darstellt, muss sofort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der neue Verein des Bernd T. unverzüglich verboten werden.

Es ist erschreckend, dass der wegen Totschlags und anderer Delikte verurteilte T. unter der Beobachtung von Geheimdiensten seine neofaschistische Netzwerk-Arbeit fortsetzen kann.“

Hinweis:
Bereits im Frühjahr 2013 hatte DIE LINKE-Fraktion darauf hingewiesen, dass trotz laufender NSU-Debatte Bernd T. ungefähr ein Jahr aus dem Gefängnis heraus ein überregionales Neonazi-Netzwerk aufbauen konnte. Anschließend gaben der Inlandsgeheimdienst ‚Verfassungsschutz‘ und der damalige hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) an, davon nichts gemerkt zu haben -  und dass, obwohl T. sowohl im Verfassungsschutzbericht als auch auf der 129er-Liste des BKA mit NSU-Helfern steht, und T. zudem während seiner Haftzeit vom BKA zu NSU-Kontakten vernommen wurde.


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