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Keine flächendeckende Überwachung von E-Mails ohne Anfangsverdacht!

Die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat Googles Fahndungshilfe bei der Verfolgung von Kinderpornografie in den USA gelobt. Die CDU-Politikerin forderte Google auf, weltweit einen solchen Schritt zu gehen und rief andere Unternehmen dazu auf, sich dem anzuschließen. Hierzu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das ausdrückliche Lob und auch der Aufruf, andere Unternehmen sollten sich der Google-Überwachungs-Praxis anschließen, ist im Blick auf BürgerInnenrechte höchst bedenklich. Nach der Absage an die Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof müssen wohl Alternativen her: Da liegt es nahe, sich privater Unternehmen zu bedienen, um dieE-Mails der Bürgerinnen und Bürger nach strafrechtlich relevanten Inhalten zu scannen. Dieser Vorstoß ist ein offener Angriff auf den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis! Es ist ungeheuerlich, dass Menschen pauschal und ohne Anfangsverdacht überwacht und als potenzielle Kriminelle behandelt werden.“

Doch das werde so nicht funktionieren. Denn Unternehmen dürften nach deutschem Recht nur auf die Nutzerinhalte zugreifen, die sie für die Erbringung ihrer Telekommunikationsdienste und den Schutz ihrer technischen Systeme benötigten. Alles weitere sei ihnen verboten, so Wilken. Das sollte auch die Justizministerin wissen.

„Die einhellige Meinung bezüglich der dringend notwendigen Verfolgung der schändlichen Straftaten im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch, darf nicht ausgenutzt werden, um das Fernmeldegeheimnis aufzuweichen.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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