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Verfassungsbruch durch Mitglieder des Verfassungsgerichts

Zum vorliegenden Beschluss von fünf Mitgliedern des Hessischen Staatsgerichtshofs, die Wahl aller nichtrichterlichen Mitglieder – Prof. Steffen Dettelbeck, Paul Leo Giani, Dr. Günter Paul, Prof. Ute Sacksofsky, Prof Christoph Safferling und Rupert von Plottnitz -  als nicht wirksam einzustufen, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es steht der schwerwiegende Verdacht im Raum, dass der Beschluss des Staatsgerichtshofes, die Wahl seiner nichtrichterlichen Mitglieder wiederholen zu lassen, verfassungswidrig und damit unwirksam ist. Ich habe als Mitglied des Landtags die nichtrichterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofes gewählt - und das auch nur nach einer von den Regierungsfraktionen zu verantwortender Verzögerung. Damit besteht der Staatsgerichtshof aus elf Mitgliedern. Dann können nicht fünf von elf entscheiden, dass die komplette Wahl wiederholt werden muss – zumal unstrittig ist, dass fünf der sechs gewählten Mitglieder wählbar waren und nur bei Prof. Safferling aufgrund seines gemeldeten Wohnorts Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Wahl bestand.

Fakt ist: Der Landtag hat sechs nichtrichterliche Mitglieder gewählt. Bei fünf davon gibt es keine Bedenken hinsichtlich ihrer Wählbarkeit. Damit sind sie vollkommen rechtmäßig Mitglieder des Staatsgerichtshofs.“

Eine Wahl komplett zu annullieren, sei ein schwerer Eingriff in die Demokratie. Es schade dem Ansehen sowohl des Landtags als erster Gewalt als auch des Staatsgerichthofes als höchstes hessisches Gericht, in dieser Weise demokratische Entscheidungen nachträglich auszuhebeln. Das sehe einzig und allein die CDU-Fraktion anders, was in der abweichenden Meinung der Mitglieder des Staatsgerichtshofs, Jürgen Gasper und Ursula Kraemer, ausdrücklich betont werde, so Wilken.

„Staatliche Institutionen zur Beute von Parteien machen – damit hat die hessische CDU traditionell leider wenig Probleme.“

 

Hinweis:

Seit gestern liegt der Beschluss der fünf Mitglieder des Staatsgerichtshofes den Fraktionen vor. In der Mitteilung des Staatsgerichtshofs heißt es unter anderem:

 

„Die Mitglieder Gasper und Kraemer (…) sind der Auffassung, der mit 3:2 Stimmen gefasste Beschluss sei verfassungswidrig. Weder habe der nach der Hessischen Verfassung aus 11 Richtern bestehende Staatsgerichtshof durch nur 5 seiner Mitglieder entscheiden können, noch habe der StGH im Rahmen der Prüfung nach § 11 Abs. 3 StGHG die Kompetenz, über einen konkreten Einzelfall hinaus die Mitgliedschaft aller vom Landtag gewählten nichtrichterlichen Mitglieder aus nicht in deren Person liegenden Gründen zu überprüfen.

Ein schwerer Wahlfehler wegen der Aufstellung einer nicht wählbaren Person auf einer von 3 zur Wahl gestellten Listen liege nicht vor. Dadurch könne nicht die gesamte Wahl fehlerhaft werden. Vielmehr rücke der oder die Nächste auf der Liste nach, wenn eine nicht wählbare Person nach entsprechender Feststellung ihr Amt verliere. Die sich aus dem Tenor der Entscheidung ergebende Verpflichtung des Landtages zu einer Wiederholungswahl verletze das Demokratiegebot und den Gewaltenteilungsgrundsatz.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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