Reden

Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (20/178) – Zweite Lesung –

- Es gilt das gesprochene Wort -

Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz hat eine zentrale Aufgabe, an der es sich messen lassen muss: Leistet es seinen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?

Wenn wir den Anzuhörenden Glauben schenken, die Ihren schwarzgrünen Gesetzentwurf beurteilt haben, dann gilt dies leider nur begrenzt. Kein Verband, keine Organisation, kein Mensch mit Behinderung hat in der mündlichen wie schriftlichen Anhörung Ihren Gesetzentwurf als ausreichend eingeschätzt. Professor Welti, der in Ihrem Auftrag das alte Gesetz evaluiert hat, hat mit scharfen Worten Ihre Zaghaftigkeit in vielen Bereichen kritisiert. Sie selbst haben nun drei schmale Änderungsanträge zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt, die in der Tendenz zwar begrüßenswert sind, aber den Anforderungen, die in der Anhörung ersichtlich wurden, nicht annähernd gerecht werden. Warum hören Sie den Betroffenen, die auf dieses Gesetz angewiesen sind, nicht zu?

Ich hatte es bereits in meiner ersten Rede zu diesem Gesetzentwurf gesagt: Sie enttäuschen die Menschen mit Behinderungen in Hessen ein zweites Mal. Vergangenes Jahr haben Sie ihnen die Anhörung verweigert, dieses Mal haben Sie angehört aber nicht zugehört – oder Sie ignorieren die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen einfach. Ich weiß nicht, was schlimmer wäre.

Die Vielzahl der Kritikpunkte an Ihrem Gesetz kann ich aufgrund der begrenzten Redezeit gar nicht alle behandeln. Unser gemeinsamer Änderungsantrag von SPD und DIE LINKE greift zumindest einige wesentliche Forderungen auf. Wenn Sie sich schon selbst nicht die Arbeit machen wollten, dann stimmen Sie doch wenigstens unseren Änderungsvorschlägen zu, um das Gesetz auf die Höhe der Zeit zu heben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Kommen wir zunächst zu einer grundlegenden Feststellung: Ihr Gesetzesentwurf entlässt auch weiterhin die Kommunen und private Unternehmen fast vollständig aus der Verantwortung, ihren notwendigen Anteil für eine inklusive Gesellschaft zu leisten. Ihr Gesetz stellt damit sicher, dass weite Teile der gesellschaftlichen Realität nicht barrierefrei werden und Menschen mit Behinderungen weiterhin wie Bittstellerinnen und Bittsteller behandelt werden können. Frau Rott vom Landesverband der Gehörlosen hat uns in ihrer Stellungnahme sehr eindrücklich gemacht, wie aktuell Kommunen auf Anfragen zur Kostenerstattung von Gebärdensprachdolmetschern bei Beerdigungen oder auch Hochzeiten reagieren. Mi der Aussparung von Kommunen und Privatunternehmen werden die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention klar verletzt und Sie, Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, wissen und dulden das.

Auch in der eigenen Landeszuständigkeit sieht es nicht viel besser aus. Es ist gut, dass Sie wenigstens das Merkzeichen Taubblindheit aufnehmen wollen. Das ändert nichts daran, dass sie alle betroffenen Anzuhörenden gebeten haben diesen Paragraphen explizit um Sprachdolmetscher und das Lormen zu ergänzen. Ihr fortgesetzter Hinweis, dass das ja in der Ausführungsverordnung geregelt sei, nützt den betroffenen Menschen gar nichts, weil diese Verordnung nicht kostenfrei öffentlich zugänglich ist. Ihr Verweis auf die Ausführungsverordnung schafft damit neue Barrieren zu einem Gesetz, welches Barrieren abbauen soll – ein wunderschönes Beispiel für die von Ihnen vorgelegte Fehlleistung.

Trotz aller Bitten der Anzuhörenden verzichten Sie auch auf eine Schlichtungsstelle, die tatsächlich bei Konflikten barrierearm – nämlich außergerichtlich – zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen beitragen könnte. Eine Begründung, warum dieses gut funktionierende Instrument des Bundes nicht auch äquivalent in Hessen entwickelt werden soll und stattdessen weiter unsere überlasteten Gerichte bemüht werden müssen, habe ich bis heute nicht von Ihnen gehört.

Sie ignorieren auch vollkommen die Anmerkungen der Verbände, wenn es um die Barrierefreiheit der Informationstechnik geht. Viele Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen haben nachvollziehbare Befürchtungen, dass mangelnde Barrierefreiheit im digitalen Zeitalter sich direkt negativ auf ihre beruflichen und kommunikativen Möglichkeiten auswirkt. Deshalb hat ja zum Beispiel der Deutsche Verein der Sehbehinderten und Blinden in Studium und Beruf so vehement auf Klarstellungen im §14 bei der Umsetzung der EU-Verordnung gedrungen. Für Sie spielt die Lebensrealität dieser Menschen offensichtlich keine Rolle. Meine Frage zum Umsetzungsstand der Verordnung hat die Landesregierung bis heute nicht beantwortet.

Auch bei der Neufassung der Landesbeauftragten und der Ausgestaltung des Inklusionsbeirats verschenken Sie weiterhin viel.

Ja, ich freue mich sehr, dass der oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen zukünftig hauptamtlich wird. Das ist aber auch überfällig. Aber warum halten Sie an der obrigkeitsstaatlichen Variante der Berufung fest? Warum folgen Sie nicht dem Beispiel Schleswig-Holsteins oder dem Thüringens, wo auf Vorschlag des Beirates eine Wahl des Landtags die beauftragte Person bestimmt? Die Legitimation und damit auch Durchsetzungskraft einer gewählten Person ist doch in einer Demokratie viel höher, wenn sie gewählt wurde und nicht nur berufen. Oder haben Sie Angst vor einer starken Person auf diesem Posten, die Ihnen auch mal öffentlich die Probleme benennt?

Die Thüringer Regelung würde übrigens auch eine weitere Stärkung des Inklusionsbeirates bedeuten. Hier haben Sie wenigstens mit Ihrem Änderungsantrag den Hinweis aufgenommen, dass für ehrenamtliche Mitglieder eine Aufwandsentschädigung sichergestellt sein muss. Das reicht aber nicht. Mehrere Anzuhörende haben betont, dass die Formulierung „Vertreter der Menschen mit Behinderungen“ eben nicht sicherstellt, dass tatsächlich Menschen mit Behinderungen die Mehrheit im Inklusionsbeirat stellen. Das ist aber im Sinne der Selbstvertretung, ein wesentliches Merkmal der UN-Behindertenrechts-konvention, ganz entscheidend. Auch hier ist der gemeinsame Änderungsantrag von LINKE und SPD umfassender als Ihre geringfügigen Korrekturen.

In der selbstbestimmten Behindertenpolitik heißt es ganz grundsätzlich: Nicht über uns - ohne uns. Da sollte es doch wirklich zu denken geben, dass Anzuhörende in der mündlichen Anhörung wortwörtlich „Lassen Sie diesen Entwurf nicht so passieren!“ formuliert haben. Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von Schwarzgrün, wird nicht den Anforderungen an ein modernes, inklusives Behinderten-Gleichstellungsgesetz, welches den Anforderungen der UN-Konvention folgt, gerecht. Heute, so fürchte ich, wird ein trauriger Tag für die Menschen mit Behinderungen in Hessen, weil Sie die Chance für ein gutes Behinderten-Gleichstellungsgesetz nun schon zum zweiten Mal verschenken.