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Auch gehörlose und taubblinde Menschen brauchen Nachteilsausgleiche

 

Zur heutigen Debatte um die Reform des Blindengeldgesetzes erklärt Christiane Böhm, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Landesregierung hört den Betroffenen nicht zu. Bei der Überarbeitung des Blindengeldgesetzes  werden Formalien geglättet, aber keine Leistungen verbessert. Das geht an der Realität der Menschen erneut vorbei.“

Bereits im Jahr 2017 seien eine umfassende Reform des Blindengeldgesetzes, die Einführung eines Taubblindengeldes und die Entfristung von den Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen diskutiert worden, so Böhm.

„Das Blindengeldgesetz muss zu einem Gesetz über Nachteilsausgleiche weiterentwickelt werden. Auch gehörlose und taubblinde Menschen brauchen entschiedene Unterstützung. Zudem braucht es Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung, die nur durch eine unbefristete Gesetzgrundlage erreicht werden kann. Bei einer solchen umfassenden Reform sollten auch weitere Einschränkungen aufgehoben werden, die beispielsweise noch immer für Jugendliche oder Strafgefangene gelten. Der heutige Gesetzentwurf von Schwarzgrün schafft für Menschen mit Behinderungen leider keine wesentlichen Verbesserungen.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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