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Für sexuelle Selbstbestimmung: DIE LINKE bleibt dabei - der Paragraf 219a gehört abgeschafft

 

Zu dem Kompromiss der Koalition im Bund in Sachen Paragraf 219a, der ein Werbeverbot für Abtreibungen beinhaltet, erklärt Christiane Böhm, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: 

„Natürlich ist es erfreulich, wenn sich zukünftig Frauen leichter über die Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Dennoch geht das Trauerspiel um den Paragrafen 219a weiter.

Statt die für dessen Abschaffung vorhandene Mehrheit im Bundestag zu nutzen, haben CDU/CSU und SPD einen Kompromiss geschlossen, der das Problem nicht löst. Denn wenn Ärztinnen und Ärzte über mehr als die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch informieren, können sie weiterhin vor Gericht gezerrt werden.“

 Die Richter in den hessischen Verfahren hätten eine deutliche Aufforderung an die Politik gerichtet, zu Rechtsklarheit beizutragen, so Böhm. Diese gäbe es aber nur bei der Abschaffung dieses Paragrafen, der aus der Nazizeit stamme.  

„Für DIE LINKE gilt: Frauen müssen das Recht haben, sich vollumfänglich über den Schwangerschaftsabbruch bei kompetenten Ärztinnen und Ärzten zu informieren, die den Abbruch auch selbst durchführen. Und Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht weiter kriminalisiert  werden, wenn Sie auf ihrer Homepage oder in anderen Medien informieren. Wir wollen eine gesetzliche Regelung, die das Recht auf und den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen wohnortnah und barrierefrei garantiert.“


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