140x190 barbara cardenasBarbara Cárdenas

hat zum 31.10 2016 Ihr Mandat im Hessischen Landtag aus persönlichen Gründen niedergelegt.

Die Fraktion dankt Ihr für Ihren mehr als achtjährigen parlamentarischen Einsatz.



  


Pressemitteilungen

BGH belehrt Landesregierung: Situation von Abschiebehäftlingen in Hessen ist rechtswidrig

Zu der Kritik des Bundesgerichtshofes an der hessischen Praxis, Abschiebehäftlinge in einer gewöhnlichen Strafanstalt, nämlich der JVA Frankfurt am Main I, unterzubringen, erklärt Barbara Cárdenas, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im hessischen Landtag:

„Wieder einmal ist die Rechtswidrigkeit der hessischen Praxis, Abschiebehäftlinge in Gefängnissen unterzubringen, bestätigt worden. Die Betroffenen sind unverzüglich aus dem Gefängnis zu entlassen. Nachdem das Landgericht Kassel  bereits im April  die Entlassung eines Abschiebehäftlings aus dem Gefängnis Frankfurt-Preungesheim angeordnet hatte, hat nun auch der Bundesgerichtshof das Regierungspräsidium Darmstadt in einem weiteren Fall darauf hingewiesen, dass die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in gewöhnlichen Justizvollzugsanstalten mit europäischem Recht unvereinbar ist.

Dass der Betroffene, dessen Fall vor dem BGH verhandelt wurde, daraufhin nach Eisenhüttenstadt in Brandenburg verlegt wurde, ist Ausdruck der beliebten ,Vogel-Strauß-Politik‘ : Statt rechtmäßige Zustände herzustellen und die Abschiebehäftlinge freizulassen, wird das Opfer der Inhaftierung in ein anderes Bundesland weitergeschoben.“

Der BGH befinde sich auf einer Linie mit der Generalanwaltschaft am Gerichtshof der Europäischen Union, die die gängige Praxis in Hessen ebenfalls als rechtwidrig bezeichnet hat.

Cárdenas: „Aber auch spezielle Abschiebeeinrichtungen sind aus unserer Sicht keine Alternative:  Flucht ist kein Verbrechen und  Flüchtlinge gehören daher nicht in den Knast.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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