Kinder- und Jugendrechtetagung - "Kinder gehören nur sich selbst."
1992 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von Deutschland unterschrieben. Was ist seither passiert? Sind die Kinderrechte wirklich in unserem Alltag angekommen? Sie stehen in einigen Landesverfassungen – auch in die hessische soll ein Passus aufgenommen werden. In der Theorie klingt vieles gut, in der Praxis wissen wir, dass unsere Schulen besser sein könnten, dass Kinder vielfältigen Formen von Gewalt ausgesetzt sind und Armut weiter verbreitet ist, als wir wahr haben wollen.
DIE LINKE. im Hessischen Landtag hat sich vier Kinder- und Jugendrechte vorgenommen, zu denen sie einen besonderen Handlungsbedarf sieht.
- Das Recht auf Unversehrtheit steht im Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung.
- Das Recht auf umfassende Bildung steht in Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention zu Bildungszielen und Bildungseinrichtungen.
- Das Recht auf soziale Sicherheit steht in Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention zu angemessenen Lebensbedingungen und Unterhalt.
- Das Recht auf Beteiligung steht in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention zur Berücksichtigung des Kinderwillens.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendrechtetagung mit dem Titel „Kinder und Jugendliche haben alles Recht der Welt“ haben 50 Teilnehmende aus der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendhilfe, der Schule, von Verbänden und der Politik lebhaft dazu diskutiert, wie Kinder- und Jugendrechte besser durchgesetzt werden können.
Die Tagung stand unter dem Motto von Nelson Mandela: „Eine Gesellschaft offenbart sich nirgendwo deutlicher, als in der Art und Weise, wie sie mit ihren Kindern umgeht. Sie sind in jeder Gesellschaft zugleich die verwundbarsten Bürger und ihr größter Reichtum.“
Galerie
Kinder haben alles Recht der Welt
Bilder von der Kinder- und Jugendrechtetagung der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag am 25.3.2017 in Frankfurt.
Mit Dr. Wolfgang Hammer
„Kinder gehören niemandem – außer sich selbst!“
Mit Dr. Reinhard Wiesner
„Das Kinder- und Jugendhilferecht ändert sich – zum besseren?“