Politikfeld: Haushalt und Finanzen

Länderfinanzausgleich

Mit dem Länderfinanzausgleich soll in allen Teilen Deutschlands die „Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ gewährleistet und wirtschaftliche Benachteiligung abgebaut werden (Grundgesetz Artikel 107).

Seit 1950 wird – zunächst nur in Westdeutschland, seit 1990 im ganzen Land – auf dieser Grundlage „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen“. Der Länderfinanzausgleich soll bis 2019 laufen. An diese Verabredung haben die finanzschwachen Bundesländer 2009 ihre Zustimmung zur Schuldenbremse in der Förderalismusreform II gekoppelt. Im März 2013 haben allerdings die finanzstarken Länder Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die geltenden Regeln eingereicht, die aus ihrer Sicht „Fehlanreize“ schaffen. Damit gibt es erheblichen Konfliktstoff innerhalb der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Die zunehmende Konkurrenz zwischen wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Bundesländern läuft dem grundgesetzlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zuwider. Für die Fraktion DIE LINKE ist der Länderfinanzausgleich zwingend, denn sie will gleichwertige Lebensverhältnisse überall in Deutschland.



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