Das Grundwasser ist in Deutschland durch die EU Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geschützt. Das WHG legt fest, dass Stoffe, somit auch bergbauliche Abfälle, nur so
gelagert oder abgelagert werden dürfen, dass eine nachteilige Veränderung des Grundwassers nicht zu besorgen ist (§48 Abs. 2 Satz 1 WHG).
31. Januar 2017 – Dokument ansehen