Verfassung des Landes Hessen
1946 trat die Hessische Verfassung zum ersten Mal in Kraft. Bis heute wurde sie kaum verändert. Und das ist auch gut, denn in ihr sind in einmaliger Weise demokratischer Sozialismus und christliche Soziallehre eng verbunden.
Die Verantwortung des Staates, soziale Gegensätze und Nachteile aktiv auszugleichen, sollte allerdings bei einer Verfassungsänderung ausdrücklich festgeschrieben werden.
In vielen Bereichen ist die Verfassung von der historischen Erkenntnis geprägt, dass es „Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus“ geben darf. Die Erkenntnis, dass Krieg und Faschismus etwas mit wirtschaftlicher Macht und kapitalistischer Wirtschaftsordnung zu tun haben, ist in die Verfassung eingeschrieben.
Die Verfassung regelt unter anderem,
- dass wirtschaftliche Freiheit nicht zu politischer Macht missbraucht werden darf,
- dass die Wirtschaft dem Wohle des ganzen Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs dienen soll,
- dass abhängig Beschäftigte in Betrieben gleichberechtigt mitbestimmen sollen.
Die Grundsätze dürfen nicht verwässert oder aus der Verfassung gestrichen werden. Dafür setzt DIE LINKE sich ein.
Die antikapitalistischen, antifaschistischen und Krieg ächtenden Passagen der Verfassung wollen wir erhalten und stärker zur Geltung bringen.
(Bild1: SaulHerrera | 519761578 | Istockphoto.com)
(Bild 2: Hanna Hoeft)