140x190 willi van ooyenWilli van Ooyen

schied im Frühjahr 2017 aus dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
 
   
 

 
  


Reden

Rede zur Stiftung ‚Miteinander in Hessen'

Rede von Willi van Ooyen am 25. Januar 2017

– Es gilt das gesprochene Wort –

Meine Damen und Herren, Herr Präsident!

Zunächst einmal möchte ich der Kollegin Alex dafür danken, dass sie beim Thema Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ am Ball bleibt und bereits drei Tage, nachdem die Landesregierung meine kleine Anfrage zur Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ beantwortet hat, eine weitere große Anfrage zum gleichen Thema gestellt hat und nun noch eine Kleine Anfrage nachgereicht hat.

Ich denke, es ist das Anliegen des gesamten Hauses, diese Landesstiftung genau im Blick zu haben, denn es ist unstrittig, dass sie nicht den hier anzulegenden Maßstäben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.

Die Stiftung „Miteinander in Hessen“ mag als die Spielwiese einer schwarz-grünen Landesregierung ja durchaus nachvollziehbar sein. Nur wenn in der Schriftenreihe des Hessischen Rechnungshofs im Band „Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz im Haushaltsrecht“ ein Aufsatz erschienen ist, in dem es heißt:
„Nur wenn es gelingt, zusätzliche Mittel von privater Seite einzuwerben, kann die Stiftungslösung unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten günstiger sein.“

Dann ist klar, dass dies auch für die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ gilt. Wenn man sich nun die Antworten auf die Fragen 1.1.2 und 1.1.3 ansieht, wird deutlich, dass es Zustiftungen Dritter gar nicht gab.

Und selbst bei den Sachleistungen Dritter für die Stiftung fällt der Landesregierung lediglich ein,
dass die Herbert-Quandt-Stiftung im Rahmen ihrer Umorganisation der Landesstiftung Büromobiliar zur Verfügung gestellt hat. Das ist wohl gemerkt die einzige Unterstützung, die der Landesstiftung von Dritten  zu Teil wurde – Herr Staatsminister Wintermeyer, wenn Sie dem noch mehr hinzuzufügen haben, dann nur zu.

Aber selbst zu dieser „Zustiftung“ gibt es ja schon Nachfragen.
In einer früheren Großen Anfrage der Kollegin Alex gab die Landesregierung sogar noch deutlicher zu, dass Zustiftungen gar nicht zu erwarten sind, dort hieß es:

„Zustiftungen gab es bisher noch nicht. Hierfür wurden seitens der Landesstiftung Miteinander in Hessen aber auch keine Mittel aufgewendet. Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt sind Zustiftungen, vor allem auch aus der Sicht von Stiftern, nicht attraktiv. Schon der Aufwand zur Gewinnung von Zustiftungen wäre derzeit höher als der zu erwartende Ertrag.“

Anders ausgedrückt: Die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Verwendung der Landesmittel bei der Stiftung, wie sie der Rechnungshof beschreibt, werden selbst von der Landesregierung als nicht erfüllt eingeschätzt – die Verwendung von Landesgeld für die Stiftung miteinander ist insofern also nicht mit den einschlägigen Regelungen des Haushaltsrechts vereinbar.

Dazu kommt aber auch noch, dass die Stiftung immer offensichtlicher zum Nebenhaushalt der Staatskanzlei umfunktioniert wird.
Denn mit einer umfassenden Satzungsänderung wird nun bei der Stiftung Miteinander die Kontrolle über die Mittelverwendung ganz wesentlich bei einem geschäftsführenden Vorstand und einem Stiftungsrat angesiedelt. Beide Gremien werden nur von der Landesregierung benannt und abberufen. Alles, was in der Stiftung passiert, wird also wesentlich von der Landesregierung bestimmt.

Mit dieser Satzungsänderung ist auch klar, dass es bei der Stiftung nicht mehr darum geht, eine breite zivilgesellschaftliche Beteiligung sicher zu stellen. Hier geht es eher darum, im Stile lupenreiner Demokraten einen Schattenhaushalt zu führen.

Dafür kann und darf Landesgeld nicht verwendet werden.

Wenn sie also wollen, dass das ehrenamtliche Engagement gefördert wird, dann gehört das in den Landeshaushalt. Dann können wir auch hier jeweils darüber verhandeln, wie hier Steuergeld verwendet wird – ganz ohne die intransparente Stiftungslösung, die nur dazu dient, möglichst schöne Bilder mit dem Leiter der Staatskanzlei zu liefern und bezahlte Geschäftsführerposten zu schaffen, bei denen sich auch die Frage stellt, inwiefern die Besetzung lediglich aufgrund der fachlichen Eignung erfolgt oder ob nicht hierfür doch eine gewisse politische Nähe zu Teilen der Landesregierung entscheidend ist.

Ich fordere sie daher auf, die Aufgaben der Stiftung wieder in den Landeshaushalt zurück zu holen und die Stiftung aufzulösen.
Jetzt werden Sie mir vorhalten wollen, dass ich ja gegen die vielen Projekte bin, die von der Landesstiftung gefördert worden sind – das ist aber an dieser Stelle gar nicht der Punkt.

Denn sicher kann man über viele dieser Projekte nichts Schlechtes sagen. Der Punkt ist aber, dass die Organisationsform der Stiftung letztlich nichts anderes ist, als ein unwirtschaftlicher Schattenhaushalt, in dem Geld verbrannt wird, mit dem man gewiss viele sinnvolle Dinge effektiver und nachhaltiger  fördern könnte.