140x190 willi van ooyenWilli van Ooyen

schied im Frühjahr 2017 aus dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
 
   
 

 
  


Reden

Rede zur Aktuellen Stunde der SPD betreffend ‚Miteinander in Hessen'

Rede von Willi van Ooyen am 15. September 2016 im Hessischen Landtag

– Es gilt das gesprochene Wort –


Meine Damen und Herren, Herr Präsident!


Dem Titel der aktuellen Stunde der SPD Fraktion ist sicherlich uneingeschränkt zuzustimmen: Die Landesstiftung Miteinander in Hessen' muss nach dem Gebot von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Transparenz geführt werden und darf kein Prestige-Projekt der Hessischen Landesregierung sein.

Allein der Hinweis, dass die Stiftung nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu führen ist, ist eigentlich nichts als eine Selbstverständlichkeit – zumindest sofern man sich an die geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften hält.
Dabei muss man allerdings erhebliche Zweifel haben, denn die Stiftung Miteinander Hessen' gesteht mittlerweile ja unumwunden zu, dass es ihr gegenwärtig nicht einmal gelingt ihr Stiftungsvermögen zu erhalten.

Und da reicht es auch nicht, dass die Stiftung darauf hinweist, dass dies vor allem aufgrund der Bewertungen von Vermögen zu einem Stichtag beruht. Denn generell stellt sich die Frage ob Stiftungen des Landes überhaupt haushaltsrechtlich zulässig sind. In der Schriftenreihe des Hessischen Rechnungshofs ist dazu im Band Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz im Haushaltsrecht' ein Aufsatz erschienen.

Dort heißt es:
„Nur wenn es gelingt, zusätzliche Mittel von privater Seite einzuwerben, kann die Stiftungslösung unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten günstiger sein.“

Wohlgemerkt kann! Bei der Stiftung Miteinander gibt es aber schlicht keine privaten Zustiftungen – sprich: nicht günstiger.

In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Kollegin Alex zu verschiedenen Stiftungen heißt es auf die Frage nach privaten Zustiftungen sogar:

„Zustiftungen gab es bisher noch nicht. Hierfür wurden seitens der Landesstiftung Miteinander in Hessen aber auch keine Mittel aufgewendet. Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt sind Zustiftungen, vor allem auch aus der Sicht von Stiftern, nicht attraktiv. Schon der Aufwand zur Gewinnung von Zustiftungen wäre derzeit höher als der zu erwartende Ertrag.“

Anders ausgedrückt sieht die Landesregierung selbst die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Verwendung der Landesmittel bei der Stiftung, wie sie der Rechnungshof beschreibt, überhaupt nicht als erfüllt an. Die Verwendung von Landesgeld für die Stiftung Miteinander' ist insofern also nicht mit den einschlägigen Regelungen des Haushaltsrechts vereinbar.

Dazu kommt aber auch noch, dass die Stiftung immer offensichtlicher zum Nebenhaushalt der Staatskanzlei gemacht wird. Denn mit einer umfassenden Satzungsänderung wird nun bei der Stiftung Miteinander' die Kontrolle über die Mittelverwendung ganz wesentlich durch einen geschäftsführenden Vorstand und einem Stiftungsrat angesiedelt.

Beide Gremien werden nur von der Landesregierung benannt und abberufen. Alles was in der Stiftung passiert wird also wesentlich von der Landesregierung bestimmt.

Mit dieser Satzungsänderung ist auch klar, dass es bei der Stiftung nicht mehr darum geht, eine breite zivilgesellschaftliche Beteiligung sicher zu stellen. Hier geht es eher im Stile lupenreiner Demokraten darum einen Schattenhaushalt zu führen.

Dafür kann und soll Landesgeld nicht verwendet werden.
Wenn sie also wollen, dass das ehrenamtliche Engagement gefördert wird, dann gehört das in den Landeshaushalt. Dann können wir auch hier jeweils darüber verhandeln wie Steuergeld verwendet wird.

Dies kann ganz ohne die intransparente Stiftungslösung geschehen, die nur dazu dient möglichst schöne Bilder mit dem Leiter der Staatskanzlei zu liefern und bezahlte Geschäftsführerposten zu schaffen, bei denen sich auch die Frage stellt, inwiefern die Besetzung aufgrund der fachlichen Eignung erfolgt oder ob nicht doch eine gewisse politische Nähe zu Teilen der Landesregierung entscheidend ist.
Auch die Verquickung unterschiedlicher Aufgaben in der personellen Struktur der Stiftung Miteinander' würde dann kein Problem darstellen.

Ich fordere sie daher auf, die Aufgaben der Stiftung wieder in den Landeshaushalt zurück zu holen und die Stiftung aufzulösen.