140x190 willi van ooyenWilli van Ooyen

schied im Frühjahr 2017 aus dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
 
   
 

 
  


Reden

Neuer Stil beim Kommunalen Finanzausgleich: Eiskalte Berechnung statt bloßer Willkür

Meine Damen und Herren, Herr Präsident!

Mit der Einbringung des neuen KFA kommt die Landesregierung einem Urteil des Staatsgerichtshofes nach. Was wir heute erleben, ist also kein besonderer Erfolg der Hessischen Landesregierung, sondern es ist die Folge einer juristischen Niederlage.

Der Ausgangspunkt dieser KFA Reform ist daher nicht der Wille der Landesregierung endlich etwas besser zu machen, sondern der Ausgangspunkt ist die Klage der Stadt Alsfeld gegen den verfassungswidrigen Kommunalen Finanzausgleich, den schwarz-gelb ab 2011 um etwa 350 Millionen Euro jährlich gekürzt hatte.

Diese Kürzung war der Anlass für die Kommunen gegen den KFA zu klagen. Sicher muss man sagen, dass das Urteil des Staatsgerichtshofes vor allem zwei Dinge festgestellt hat:

  • zum einen war der alte KFA nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar, weil er die tatsächlichen Bedarfe der Kommunen nicht berücksichtigt hat.
  • Zum anderen hat der Staatsgerichtshof aber auch festgestellt, dass die Landesregierung bei dieser Bedarfsmessung Spielräume hat.

Nur weil sich die Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen immer darauf beziehen, dass der neue KFA verfassungsgemäß sei:

  • das ist erstens eine Selbstverständlichkeit – zumindest außerhalb Hessens – für die politische Bewertung des neuen KFA.
  • Und zweitens: dies kann nicht das einzige Kriterium…sein.

Und hier muss man schlicht sagen, dass die Landesregierung aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes die Konsequenz zieht: es gibt keinen Cent mehr für die Kommunen. Die Kommunalfeindliche Politik der Vorgängerregierung wird einfach fortgesetzt. Und so haben Sie dann in einem aufwändigen Verfahren viele Sitzungen abgehalten, bei denen die Kommunalen Spitzenverbände beteiligt wurden, deren Ergebnis aber schon von vornherein fest stand.

Diese Landesregierung hat viel Energie und Mühe investiert, um letztlich dazu zu kommen, dass der neue KFA – oh Wunder – im Volumen das Land nicht zusätzlich belastet. Der Unterschied zum alten KFA ist lediglich folgender:

  • Der alte KFA wurde willkürlich gekürzt,
  • der neue wird aus Berechnung zu klein dimensioniert!

Dieser KFA ist keine Willkür (Herr Schork) – er ist eiskalte Berechnung. Berechnung einer Landesregierung, die nicht gewillt ist, die Kommunen in Hessen endlich so auszustatten, dass diese ihre Aufgaben endlich erfüllen können. Und so wundert es auch nicht, welche Verrenkungen dort im Finanzausgleich vorgenommen werden, um die Bedarfe der Kommunen künstlich klein zu rechnen. So orientiert sich der KFA an Kommunen, die angeblich wirtschaftlich arbeiten. Konkret heißt das aber nicht etwa, dass man dies genau beurteilt, sondern es heißt schlicht: jede Kommune, die mehr ausgibt als auch nur der Durchschnitt, gilt als unwirtschaftlich und ihre Ausgaben werden nicht vollständig bei der Bestimmung des Bedarfs berücksichtigt.

Beim sogenannten Korridorverfahren, dass hier angewendet wurde, tut das Land dementsprechend so, als ob es dafür keine guten Gründe geben könne, warum bestimmte Aufgaben in einer Kommune nicht auch mehr kosten würden als in einer anderen Kommune. Anders ausgedrückt: dieses Korridorverfahren ist nichts, als das zu Statistik geronnene Misstrauen einer Landesregierung gegenüber den Kommunen.

Sie unterstellt latent, dass die Kommunalpolitiker Geld verprassen und es keine guten Gründe gibt, warum in einer Kommune Aufgaben teurer erbracht werden, als in anderen. Das allein aus der Statistik zu bestimmen und den Korridor nicht so zu fassen, dass auch eine Überschreitung des Durchschnitts noch berücksichtigt wird, ist vielleicht keine Willkür mehr – es ist eben die besagte eiskalte Berechnung.

Während die Kommunen nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes vielleicht gehofft hatten, dass es zukünftig mehr Geld geben würde, müssen sie aber nun sogar feststellen, dass das Gegenteil der Fall ist. So wird das Land zukünftig mögliche Entlastungen des Bundes teilweise in die eigene Tasche stecken. Geld, das also explizit die Kommunen entlasten soll, wird folglich erst einmal den Landeshaushalt entlasten.

Den Kurs, den Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen weiter für die Einhaltung der Schuldenbremse fit zu machen, wird also weiter verschärft. Statt ihrer Einnahmeverantwortung nachzukommen, kürzt die Landesregierung also weiter dort, wo andere politisch dafür gerade stehen müssen.

Ich fordere von dieser Landesregierung, dass sie endlich damit aufhört, mit eiskalter Berechnung gegen die Interessen der Menschen in diesem Land zu regieren und die Kommunen ausbluten zu lassen. Ich will, dass endlich höhere Einnahmen aus Steuern für große Vermögen und riesige Erbschaften dazu beitragen, das Gemeinwesen und damit letztlich auch die Kommunen zu finanzieren. Statt eiskalter Berechnung einer schwarz-grünen Landesregierung, die Politik gegen die Kommunen im eigenen Bundesland macht, brauchen wir eine Landesregierung, die ihrer Einnahmeverantwortung nachkommt und die Kommunen ordentlich ausstattet.

Ich bin gespannt, ob wir in den weiteren Beratungen das übliche Ritual erleben, bei dem der Finanzminister erklärt: mehr Geld gibt es nicht – oder ob sie an einigen Stellen vielleicht doch einmal ein Einsehen mit Kommunen haben, denen in Hessen das Wasser bis zum Hals steht.