140x190 willi van ooyenWilli van Ooyen

schied im Frühjahr 2017 aus dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
 
   
 

 
  


Reden

Auf Kosten der Häuslebauer kann man nicht den Haushalt konsolidieren

- unkorrigiertes Redemanuskript, es gilt das gesprochene Wort -

Meine Damen und Herren, Herr Präsident!

Das Land Hessen hat die Grunderwerbsteuer zuletzt zum 1.Januar 2013 erhöht. In der ersten Lesung der jetzt erneut vorgeschlagenen Erhöhung der Grunderwerbsteuer habe ich zugesichert, dass meine Fraktion diesen Vorschlag prüfen wird.  Und ich muss ihnen nun heute sagen, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben, aber letztlich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. Dafür  sprechen zwei wesentliche Gründe:

Zum einen der Termin der Änderung und zum anderen aber auch, dass wir nicht sehen, dass die Landesregierung seit der letzten Erhöhung der Grunderwerbsteuer Anstrengungen unternommen hat, den Wohnungsmarkt zu entlasten.  Genau das wäre aber für uns entscheidend: wenn wir mit der Grunderwerbsteuer für einige den Erwerb von Wohneigentum teurer machen, dann wollen wir aber auch, dass die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt wenigstens abgefedert werden. Davon ist aber nichts zu sehen.

In unseren Überlegungen hat natürlich auch eine Rolle gespielt, dass es nach wie vor Ausnahme-Tatbestände gibt, die große Immobilienkonzerne nicht gleichermaßen zur „Steuerkasse“ bitten, wie Otto Normalverdiener. Hier sind dringend Änderungen im Bundesgesetz erforderlich. Es macht für uns dabei auch einen Unterschied, ob man die Grunderwerbsteuer in Hessen auf das Niveau anhebt, dass in anderen Bundesländern seit Jahren üblich ist, oder ob man - wie jetzt in Hessen - voran geht und so tut als könne man mit der Grunderwerbsteuer den Landeshaushalt tatsächlich entscheidend sanieren.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen: es ist ja richtig für höhere Einnahmen zu sorgen und in gewissem Umfang kann man das auch aus der Grunderwerbsteuer erreichen. Aber die Häuslebauer in Hessen sind nicht diejenigen die allein die Haushaltskonsolidierung auf der Einnahmeseite erwirtschaften können!

Wenn sie als Landesregierung etwas für die nachhaltige Verbesserung der Einnahmen des Landes tun wollen, dann sorgen sie im Bundesrat dafür, dass die Vermögensteuer kommt – und meine Damen und Herren von der SPD sie tun das endlich auch mal im Bundestag. Immerhin ist Herr Schäuble jetzt auch ihr Finanzminister!

Aber um noch einmal deutlich zu machen, welche Probleme wir mit dem Zeitpunkt dieser Grunderwerbsteuererhöhung haben, möchte ich nochmal darauf hinweisen, was wir in der Anhörung zur vorangegangenen Grunderwerbsteuererhöhung zur Kenntnis nehmen durften.
Bereits in der Anhörung zu unserem damaligen Gesetzentwurf 18/5540 wurde deutlich, dass der Zeitpunkt bei der Anhebung der Grunderwerbsteuer sensibel ist. So erklärte das SPD geführte Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz in der schriftlichen Stellungnahme:

„Angesichts der oftmals langwierigen Planungs- und Gestaltungsfragen sowie wegen der Finanzierungsprobleme im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften stellt die Gewährung einer angemessenen Vorlaufzeit eine Rücksichtnahme dar, die der Gesetzgeber gegenüber dem Rechtsverkehr üben sollte. Das ist auch deshalb geboten, weil ggf. erforderliche Genehmigungen gem. § 14 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz nicht auf den Beurkundungstermin zurückwirken, so dass die höhere Steuer entsteht, wenn erst nach lnkraftreten des Gesetzes die Genehmigung erteilt wird. Die Beteiligten haben auf den Zeitpunkt der Genehmigung z.B. durch Behörden oder Gerichte aber keinen Einfluß.“

Warum Einführung nicht wie angekündigt erst 2015?

Bereits im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wird die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hessen angekündigt, wenn auch kein konkreter Zeitpunkt dafür genannt ist.  Diesen hat dann aber Hessische Finanzminister am 28. Januar 2014 genannt und erklärte gegenüber der dpa auf die Frage, wann die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der Grunderwerbsteuer geplant sei, wörtlich: „Das kommt mit der Aufstellung des Haushalts 2015“.

Es wäre vielleicht mal angebracht, dass der Hessische Finanzminister erklärt, was ihn denn geritten hat, die Grunderwerbsteuer jetzt schon zu erhöhen und eben nicht erst 2015. Dazu bisher kein Wort. Und da ich auch heute nicht damit rechne, dass sie, Herr Dr. Schäfer, dazu etwas erklären, kann ich nur vermuten, dass die Häuslebauer in Hessen dafür in Haftung genommen werden, dass diese Landesregierung die symbolische Marke von einer Milliarde Netto-Neuverschuldung unterschreiten will.

Diese schwarz-grüne Symbolpolitik bezahlen Menschen die sich in Hessen ein Eigenheim leisten wollen mit. Einen anderen vernünftigen Grund die Grunderwerbsteuer bereits im laufenden Jahr zu erhöhen gibt es nicht.

Wir werden uns diesem Ansinnen aber nicht anschließen. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, aber wenn die Landesregierung nicht endlich im Wohnungsbaubereich deutlich mehr tut als bisher, und dafür endlich auch Geld in die Hand nimmt, dann ist die weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer ein Einschnitt, den wir nicht mit tragen können und wollen.

Gesetzentwurf der FDP ist grotesk

Da wir aber hier auch noch den Gesetzentwurf der FDP beraten, möchte ich noch etwas dazu sagen. Dass sie heute die Senkung der Grunderwerbsteuer fordern, finde ich schon grotesk. Kaum haben sie mitgetragen, dass in Hessen die Grunderwerbsteuer auf dem Niveau des Bundesdurchschnitts liegt, fordern sie gleich wieder die Senkung der Steuer.

Das ist nichts als die alte Leier der FDP, es fällt ihnen nichts ein, als das bundesweit abgewählte Konzept: Steuersenkung, Steuersenkung, Steuersenkung.

Dabei müssen sie sich doch auch fragen, wer ihnen das noch glauben soll – denn, was ist mit den Menschen, die durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bereits mehr Steuern gezahlt haben. Die müssen sich doch komplett veralbert fühlen von einer FDP, die in der Regierung noch die Steuern erhöht und kaum sind sie in der Opposition, da wollen sie alles wieder zurück nehmen. Entweder sind sie also heute unredlich, oder aber sie haben sich, wie Herr Hahn ja bereits öffentlich erklärt hat, von ihrem damaligen Koalitionspartner CDU veralbern lassen.

Dann aber waren sie in der Regierung unfähig. Kurz gesagt: mit diesem Gesetzentwurf beweist die FDP, dass sie als Regierungspartei unfähig oder als Oppositionspartei unredlich ist. Am wahrscheinlichsten sind sie aber beides.