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Attentat in Wächtersbach: Die Gefahr, die von legalen Waffen ausgeht, muss verringert werden

 

Anlässlich der Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts nach dem Attentat in Wächtersbach erklärt Torsten Felstehausen, Mitglied der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Trotz der Tatsache, dass die meisten Straftaten unter Einsatz von illegalen Schusswaffen begangen werden, muss auch die Gefahr, die von legalen Waffen ausgeht, verringert werden.

So ist eine Verfassungsschutzabfrage vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch nach der Änderung des Waffengesetzes im Juli 2017 nicht notwendig. Nur wenn Personen als sogenannte ‚Gefährderinnen‘ oder ‚Gefährder‘ dem Verfassungsschutz bekannt sind, müssen die Daten des nationalen Waffenregisters gegengeprüft und dann die Waffen- oder Jagdbehörde in Kenntnis gesetzt werden. Viel besser wäre es, wenn eine solche Abfrage vor der Erteilung einer Waffenerlaubnis bei allen Personen stattfinden würde. Aber auch das hätte im Falle ‚Roland K.‘ wahrscheinlich keine Auswirkungen gehabt, da dieser den Sicherheitsbehörden vor dem Angriff nicht aufgefallen ist.

Es ist daher fraglich, ob Sportschützen und -schützinnen zuhause sechs oder mehr  Schusswaffen legal aufbewahren sollten, da diese ausschließlich im Verein verwendet werden dürfen. Eine Aufbewahrung der Waffen in den entsprechenden Vereinsräumen ist daher wesentlich sinnvoller und sicherer als bei den Schützen und Schützinnen zuhause. Zudem muss auch geprüft werden, welche Arten von Schusswaffen für den Schießsport zugelassen werden dürfen. Es gibt kein Freiheitsrecht am Schießstand mit der Pump-Gun zu ballern."


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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