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EU-Urheberrechtsreform: Das ist in weiten Teilen die vollständige Kommerzialisierung des Netzes. „Googles Werk und Springers Beitrag“

 

Anlässlich der Debatte um „Uploadfilter“ und die Reform des europäischen Urheberrechtes erklärt Torsten Felstehausen, digitalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Niemand bestreitet, dass es eine gerechte und faire Vergütung der Leistungen der Künstlerinnen und Künstler, der Autorinnen und Autoren geben muss. Es ging bei dem Protest gegen die Urheberrechtsreform aber nicht darum, den Diebstahl geistigen Eigentums zu fördern.  Es ging vielmehr darum, die Freiheit des Internets zu verteidigen.“

Gegenstand der EU-Urheberrechtsreform sei nicht der Schutz des geistigen Eigentums, sondern der Schutz von Konzerninteressen,  so Felstehausen. Mit den Uploadfiltern entstünden neue Geschäftsmodelle, denn Betreiber kleinerer Portale würden sich die eigene Einrichtung solcher Algorithmen nicht leisten können und so auf die Angebote der großen Anbieter zurückgreifen müssen, was  sich diese teuer bezahlen lassen würden.

„Zudem ist auch der Artikel 11 zum Leistungsschutzrecht hoch problematisch:
Dieser regelt, dass selbst kleinste Textausschnitte zukünftig nicht mehr zitiert werden dürfen und hierfür eine angemessene Gebühr zu bezahlen ist, eine Art Link-Steuer. Während bisher nur schützenswert war, was auch eine gewisse eigene kreative Schöpfung darstellte, sollen zukünftig auch auf kürzeste Texte Lizenzgebühren bezahlt werden. Das ist in weiten Teilen die vollständige Kommerzialisierung des Netzes.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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