140x190 marjana schottMarjana Schott

schied zum Ende der 19.Legislaturperiode aud dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
  
 
  

www.marjana-schott.de
 


Reden

Rede zum Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)

Rede von Marjana Schott zur dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG –)

Drs. 19/2161, zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/2672, Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/2693 und zum Änderungsantrag der DIE LINKE. Drs. 19/2888

– Es gilt das gesprochene Wort –


Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident,

wir haben heute die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfes. Die Beschlussempfehlung des sozial- und integrationspolitischen Ausschusses sieht vor, keine einzige Veränderung im Gesetzentwurf vorzunehmen – was soll ich dazu sagen? Viel wichtiger: Was sollen die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten und Expertinnen und Experten davon halten, die viel Arbeit in Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge gesteckt haben, die mit uns ein solides Gesetz erarbeiten wollten, sich gefreut haben, dass endlich etwas passiert. Ich nutze absichtlich die Vergangenheitsform, denn was nach diesem „Modernisierungs“-Prozess übrig blieb, ist Enttäuschung. Es ist skandalös, wie Schwarzgrün mit den Einwänden und der Expertise der so motivierten und engagierten Sachverständigen umgegangen ist. 4 Jahre für einen Prozess und ein Gesetz, dass die, die es betrifft, die, um die es hier geht, umfassend enttäuscht. Wir haben versucht, den Input, den wir sehr wertschätzen, den wir alle wertschätzen müssen in einer Demokratie, zu verarbeiten und das HGlG nicht nur mit einem neuen Datum zu versehen, sondern mit zeitgemäßem Inhalt zu füllen.

Ich darf daran erinnern, dass während der letzten Plenarwoche 1000 Postkarten an die Landesregierung übergeben wurden, mit denen Frauen und Männer ihren Anspruch an eine Frauenpolitik formuliert haben. Ich habe kein Verständnis dafür, wie man derartig respektlos mit dem Einsatz und dem Partizipationswillen von Bürgerinnen und Bürgern umgehen kann.

Ich möchte die Kernforderungen hier wenigstens noch einmal zum Ausdruck bringen und den Expertinnen somit Gehör verschaffen:

Ein modernes HGlG muss auch in Betrieben gelten, die privatisiert werden oder nur teilweise dem öffentlichen Dienst angehören. Gleichberechtigung muss auch für Beschäftigte mit Dienst- oder Werkverträgen gewährleistet sein. Privatisierung darf kein Ende von Gleichberechtigung bedeuten. Diese Forderung wurde nicht aufgenommen.

Die hälftige Vergabe von Ausbildungsplätzen bei Ausbildungsgängen, in denen nur der Staat ausbildet, wurde nicht aufgenommen. Die Wahlgremien müssen weiterhin nicht paritätisch besetzt werden. Das Widerspruchsrecht für die Frauenbeauftragten wurde nicht aufgenommen. Die Entlastung der Frauenbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße wurde nicht aufgenommen. Die Möglichkeit Fachreferentinnen einzustellen, wurde nicht aufgenommen. Die unabhängige Clearing-Stelle, die Wirksamkeit und Durchsetzung des HGlG beobachtet, Weiterentwicklung vorantreibt und an die sich Frauenbeauftragte wenden können, wenn Sie Unterstützung brauchen, wird es nicht geben. Sie hätten sich nicht einmal die Mühe machen müssen, sowas selbst zu formulieren. „Copy“ und „Paste“ hätte genügt und ich bin mir sicher, sowas kriegen auch Sie hin.

Dass es nicht so gemeint war, Frauenbeauftragte in Teilzeitbeschäftigung zu diskriminieren, sollten sie ins Gesetz schreiben. Da steht zurzeit etwas anderes drin.

Da man partout keine Vereinbarkeit zwischen Frauenbeauftragten und Personalvertretungen möchte – obwohl weder wir noch die Expertinnen einen Interessenskonflikt sehen, wenn die Frauenbeauftragte ihn selbst sieht, kann sie das Problem ja selbst lösen -, haben wir eine Übergangsregelung bis zu den sowieso im Mai 2016 stattfindenden Personalratswahlen vorgeschlagen. Nein, sie müssen keinem Gesetzentwurf der LINKEN zustimmen, Herr Schork würde ja sonst seinen Namen verlieren, Sie können einfach abschreiben. Denn einige Beauftragte sind derzeit auch Mitglied von Personalvertretungen und müssten schon mit Inkrafttreten am 1. Januar eines der beiden Ämter abgeben.
Im Gegensatz zu Ihnen werden wir weiterhin hinhören, zuhören und versprechen, an den Themen dranzubleiben, die Hessens Bürgerinnen und Bürger bewegen und so wichtig für die positive Entwicklung unserer Gesellschaft sind. Wir bleiben dran, bis die Gleichstellung von Frauen tatsächlich gesetzlich verankert und in Folge davon die Diskriminierung von Frauen irgendwann einmal Geschichte ist.

Vielen Dank.