Marjana Schott
schied zum Ende der 19.Legislaturperiode aud dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
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DIE LINKE stellt Änderungsantrag - Schwarzgrün zieht Gesetzesänderung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zurück
Zum Änderungsantrag der LINKEN an den Gesetzentwurf von Schwarzgrün zum hessischen Behindertengleichstellungsgesetz und zur Entscheidung von CDU und Grünen, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, erklärt Marjana Schott, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Pleiten, Pech und Pannen. Anders kann man das Gesetzgebungsverfahren von Schwarzgrün nicht beschreiben. Es war das letzte Gesetz in der Wahlperiode, für das der heutige Plenartag angesetzt worden war. Nicht genug damit, dass der Gesetzentwurf völlig unzureichend war. Zudem haben die Regierungsfraktionen den Betroffenenverbänden die mündliche Anhörung verweigert. Nachdem die Oppositionsfraktionen eine eigene Anhörung durchgeführt hatten, sah sich Schwarzgrün bemüht, einen Änderungsantrag zu schreiben. In diesem fehlte aber der entscheidende Passus zur Bereitstellung barrierefreier Informationstechnik seitens offizieller Stellen. Diese EU-Richtlinie müsste aber bereits umgesetzt sein.“
So könne man mit diesem wichtigen Thema nicht umgehen. Schwarzgrün habe es sich zu einfach gemacht, so Schott. Nur eine Verordnungsermächtigung zu den von der EU eingeforderten Änderungen ins Gesetz zu schreiben reiche nicht, denn dann gebe es keine öffentliche und keine demokratische Kontrolle, wie die Bestimmungen letztendlich aussehen. Dieses Politikversagen gehe zu Lasten der Betroffenen.
Schott: „Alle Anzuhörenden haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass die oder der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hauptamtlich sein soll, da die Anforderungen an diese Funktion mit einem Ehrenamt nicht vereinbar ist. Weiterhin muss im Gesetz definitiv verankert werden, dass Menschen mit Behinderungen genauso wie andere immer ihren Wohnsitz und ihre Wohnform frei wählen können. Sie dürfen nicht auf besondere Wohnformen verpflichtet werden.“
Hinweis:
Anbei der Änderungsantrag der LINKEN an den Gesetzesentwurf von CDU und Grünen zum Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz.