140x190 marjana schottMarjana Schott

schied zum Ende der 19.Legislaturperiode aud dem Landtag aus.
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Pressemitteilungen

Limburger Urteil zeigt: Rechtssicherheit bei Gewährung von Lockerungen notwendig

Anlässlich des heutigen Urteils des Landgerichts Limburg, bei dem zwei Rheinland-Pfälzer JVA-Bedienstete wegen fahrlässiger Tötung nach einer Geisterfahrt eines Freigängers mit tödlichem Ende verurteilt wurden, erklärt Marjana Schott, justizvollzugspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:


„Nach diesem Urteil muss die Landesregierung prüfen, ob in Hessen klarere Regelungen zu den Voraussetzungen zur Gewährung von Lockerungen gebraucht werden. Hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Niemand kann sicher voraussehen, ob ein Straftäter wieder straffällig wird und welche Folgen dies hat. Wenn einzelne Beamtinnen und Beamte befürchten müssen, für eine eventuelle Tat eines Gelockerten verantwortlich gemacht zu werden, wird die Entscheidung im Zweifel immer gegen eine Lockerung ausgehen. Das kann auch nicht Sinn der Sache sein.“

Es ließe sich nicht mit dem Grundsatz der Resozialisierung vereinbaren, die Auflagen Inhaftierter gar nicht zu lockern und diese erst nach Strafende - wenn eine Haftung der Beamtinnen und Beamten der JVA nicht mehr in Frage komme - wieder in die Gesellschaft zu entlassen, so Schott.


„Schon die Erhebung der Anklage hatte zu Unsicherheiten geführt und so maßgeblichen negativen Einfluss auf die Gewährung von Lockerungen in den hessischen Justizvollzugsanstalten genommen. Das nun gesprochene Urteil wird die restriktive Praxis zementieren, wenn nicht für Klarheit gesorgt wird.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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