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FR-Berichtserstattung zum Flughafen Frankfurt: Fraports Gebührenordnung für laute und überflüssige Kurzstreckenflüge ist eine Frechheit – das darf die Landesregierung nicht genehmigen

 

Zu den durch die Frankfurter Rundschau bekannt gewordenen Details, der von der Fraport AG beantragten Entgeltordnung für den Flugverkehr am Frankfurter Flughafen erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir darf diese Pläne der Fraport nicht genehmigen. Er muss die Landegebühren dazu nutzen, den Einsatz lauter Flugzeuge, das Landen in der Nacht sowie Inlandsflüge teurer zu machen. Auch wenn keine noch so hohen Gebühren für Starts und Landungen Gesundheits- und Umweltschäden ausgleichen können, ist die Entgeltordnung eines der wenigen direkten Instrumente, mit dem die Landesregierung für den Gesundheits- und Klimaschutz regelnd eingreifen kann. Das muss der grüne Minister zum Wohle der von Fluglärm und Schadstoffen betroffenen Menschen im Rhein-Main-Gebiet und für den Klimaschutz nutzen.“

Laute Flugzeuge müssten für Starts- und Landungen deutlich mehr zahlen als leise, so Wissler. Das Nachtflugverbot zu ignorieren, sollte die Fluggesellschaften teuer zu stehen kommen. Hinter die Regelungen am Hamburger Flughafen dürfe die hessische Landesregierung keinesfalls zurückfallen.

„Der Antrag der Fraport AG ist eine Frechheit. Als hätte es am Frankfurter Flughafen nie Auseinandersetzungen um Fluglärm, Nachtflüge und generell zu hohe Belastungen oder den Pakt gegen Fluglärm gegeben, stützen die beantragten Gebühren für Starts und Landungen alleine den Wachstumskurs des Konzerns. Das ist ignorant und verantwortungslos. Die Luftverkehrsbranche muss deutlich mehr zum Klimaschutz beitragen. Deshalb muss es eine Abkehr der mehrheitlich im öffentlichen Besitz befindlichen Fraport AG von Kurzstreckenflügen, die auf die Bahn verlagert werden können und Rabattprogrammen für Ryanair und Co. als Geschäftsmodell geben.“


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