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Ein anderes Vergabegesetz für Hessen: Für soziale und ökologische Kriterien, Tarifbindung und einen Landesmindestlohn für Hessen

DIE LINKE bringt zur bevorstehenden Plenarwoche des Hessischen Landtags ein neues Vergabegesetz ein. Anlässlich der heutigen Vorstellung vor der Landespressekonferenz erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die öffentliche Hand löst Aufträge im Wert von 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus und könnte diese Marktmacht sehr sinnvoll nutzen, um soziale und ökologische Standards zu verbessern. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt: Das aktuelle schwarzgrüne Vergabegesetz ist dafür völlig unzureichend.

Das gültige Gesetz sieht keine ausreichende Kontrolle vor, um sicher zu stellen, dass die sozialen Mindeststandards auch wirklich eingehalten werden. Außerdem bietet es riesige Schlupflöcher, wie z.B. die mangelnde Haftung eines Generalunternehmers für seine Subunternehmer. Daher bringen wir als LINKE einen neuen Entwurf für eine Novelle des Vergabegesetzes ein, auch um eine Diskussion über die Fehler und verschenkten Potenziale der aktuellen Regelungen anzustoßen.“

Der Gesetzentwurf der LINKEN gehe wesentlich weiter, so Wissler, und sehe die Kontrolle durch eine Prüfbehörde vor, wie sie beispielsweise schon in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden sei. Ferner sehe der Entwurf einen vergabespezifischen Mindestlohn von 12 Euro vor, der notwendig sei, um Armutsrenten zu verhindern sowie die Bevorzugung von Unternehmen, die ausbilden und bestimmte ökologische Kriterien einhalten. Damit bestünde die Chance auf ein wirklich wirkmächtiges Vergabe- und Tariftreuegesetz für Hessen.

Wissler: „In den letzten Jahren sind immer wieder unhaltbare Zustände auf hessischen Baustellen publik geworden. Oft wurden am Ende von langen Subunternehmerketten Beschäftigte um ihren Lohn geprellt. Dem wollen wir effektiv einen Riegel vorschieben, durch Beschränkungen und Kontrollen der Nachunternehmer und eine Haftung der Generalunternehmer.

Wir wollen endlich verbindliche Leitplanken setzen, um die Beschäftigten zu schützen, die im öffentlichen Auftrag arbeiten. Gleichzeitig wollen wir Druck auf den Markt ausüben, um auch für andere Beschäftigte, die nicht im öffentlichen Auftrag arbeiten, etwas verbessern zu können. Dazu gehören die Tariftreue und auch ein vergabespezifischer Landesmindestlohn von 12 Euro als untere Haltelinie gegen Armutslöhne. Andere Bundesländer haben solche vergabespezifischen Mindestlöhne ebenfalls in Vergabegesetzen festgeschrieben.

Außerdem wollen wir, dass soziale und ökologische Standards wie die ILO-Kernarbeitsnormen bei Vergaben endlich verpflichtend eingefordert werden. Es muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass keine Produkte aus Kinderarbeit Verwendung finden. Und die bestmöglichen Umweltstandards müssen bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Denn es nutzt der öffentlichen Hand nichts, günstig einzukaufen, wenn volkswirtschaftlich enorme Folgekosten z.B. durch Umweltzerstörung entstehen.“

Außerdem sollten Faktoren wie Frauenförderung, Ausbildungsangebote und Mittelstandsförderung in die Auftragsvergabe mit einfließen, statt nur das günstigste Angebot auszuwählen, so Wissler.

„Und das alles klappt nicht mit Freiwilligkeit. Deshalb haben wir in unserem Gesetz eine starke Prüfbehörde vorgesehen, die aktiv kontrolliert und sanktioniert. Wir hoffen, dass wir damit den Stein ins Rollen bringen können, um zu einem wirksamen Vergabegesetz zu kommen.“

 


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