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Terminal 3: Flugsteig für Billigflieger - Frankfurter Stadtregierung duckt sich weg

Nach Angaben des Frankfurter Planungsdezernenten Mike Josef (SPD) ist der Bau des umstrittenen Billigflieger-Flugsteigs im geplanten Terminal 3 rechtlich kaum noch zu verhindern – siehe heutigen FR-Artikel ‚Keine Handhabe gegen Flugsteig G‘. Dazu erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Im Jahr 2014 haben Frankfurt und das Land Hessen vertraglich vereinbart, dass auf steigende Fluggastzahlen am Frankfurter Flughafen ‚so lange wie möglich mit ökonomisch vertretbaren und für die Region verträglicheren Alternativen zum Bau der neuen Abfertigungshalle reagiert werden‘ soll. Die Genehmigung zum Ausbau des Terminals 3 und das Einverständnis von Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) zum Bau des Flugsteigs für Billigflieger verstoßen klar gegen diesen Vertrag.“

Vor dem Hintergrund des sogenannten Konsortialvertrages zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt und der Frage, ob der Bau des Flugsteiges G mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar sei, habe es Frankfurt jetzt in der Hand, einen weiteren Anstieg der Flugbewegungen durch Billigflieger zu verhindern, so Wissler.

„Die Verantwortung liegt jetzt auch bei der Frankfurter Stadtregierung. Die Bauaufsicht der Stadt kann die Genehmigung des Flugsteigs G untersagen. Wenn die Verantwortlichen in Frankfurt auch nur etwas Vertrauen in die Politik wiederherstellen wollen, dürfen sie den Bauantrag von Fraport nicht genehmigen. Notfalls muss vor Gericht durchgesetzt werden, was zuvor vertraglich zugesagt wurde.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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