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Unzulässige Genehmigung von Sonntagsarbeit durch das RP Kassel

Zum Verhalten der Genehmigungsbehörde bezüglich der Sonntagsarbeit bei Amazon in Bad Hersfeld am  21. Dezember 2014 erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Staatliche Behörden dürfen nicht einseitig und zugunsten eines Arbeitgebers in einen Arbeitskampf eingreifen. Genau das ist im Fall Amazon aber geschehen. Da bereits am 8. Dezember 2014, also noch vor der Erteilung der Bewilligung zur Sonntagsarbeit, bei Amazon in Bad Hersfeld gestreikt und bereits zuvor weitere Streiks im Weihnachtsgeschäft angekündigt waren, ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel klar rechtswidrig.“

Bernhard Schiederig,  Landesfachbereichsleiter Handel von Ver.di Hessen, ergänzt: „Anders als in Hessen wurden die Genehmigungen von Sonntagsarbeit während laufender Streiks bei den Amazon-Niederlassungen in Bayern und NRW von den Behörden zu Recht abgelehnt. Die hessischen Behörden weigerten sich außerdem, eine von Ver.di eingereichte Klage mit aufschiebender Wirkung rechtzeitig Amazon zuzustellen. Damit haben diese in mehrfacher Hinsicht ihre Neutralitätspflicht bei Streiks eklatant verletzt.“

Zum Hintergrund: Die Gewerkschaft Ver.di hatte, nachdem ihr über den Betriebsrat die Genehmigungen zur Sonntagsarbeit vorlagen, sofort beim zuständigen Verwaltungsgericht in Kassel Klage erhoben, da damit auch das Neutralitätsgebot, das sich aus Artikel 9 des Grundgesetzes ergibt, verletzt worden sei. Die hessische Behörde weigerte sich jedoch, am vergangenen Freitag ihre Genehmigung zurückzunehmen und die Klageschrift -  die eine aufschiebende Wirkung entfaltet hätte – Amazon förmlich zuzustellen.

Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftpolitischer Sprecher, der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: „Unsere Fraktion wird diesen ungeheuerlichen Vorgang von unzulässiger Unterstützung eines Streikbruchs durch hessische Behörden erneut im Landtag zur Sprache bringen. Wir werden einen dringlichen Berichtsantrag zur nächste Sozialausschusssitzung einreichen und den Sozialminister zwingen Stellung zu beziehen.“

Schiedrig, Wissler und Schaus drückten zudem ihr Unverständnis über die lasche hessische Genehmigungspraxis bei der Sonntagsarbeit aus. Schließlich habe das Bundesverwaltungsgericht erst Ende November entschieden, dass Sonntagsarbeit allgemein nur in sehr streng geregelten Ausnahmefällen gerechtfertigt sei und weite Teile der in der hessischen Bedarfsgewerbeverordnung erlaubten Ausnahmen kassiert.


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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