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Solidarität mit den Streikenden bei der Deutschen Post AG!

Hinnahme von Sonntagsarbeit durch das Land Hessen ist Beihilfe zum Streikbruch

Zu der von der LINKEN beantragten Aktuellen Stunde ‚Solidarität mit den Streikenden bei der Deutschen Post AG – keine Genehmigung von Sonntagsarbeit durch das Land Hessen‘ erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:´

„Mit unserer Aktuellen Stunde wollen wir ein Zeichen der Solidarität mit den Streikenden bei der Deutschen Post AG setzen. Was die Deutsche Post AG gerade macht, ist eine Sauerei. Unter dem Namen ,‘Delivery‘ wurden 49 Regionalgesellschaften gegründet, bei denen für Paketzusteller nicht mehr der Tarifvertrag der Deutschen Post AG gilt, sondern schlechtere Bedingungen und niedrigere Bezahlung. Die Post ist mit 18.000 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber in Hessen. Wenn ein solch großer Arbeitgeber sich so verhält, dann hat das massive Auswirkungen auf die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Ordnung im Land und dann muss das den Landtag beschäftigen.“

Und das skandalöse Verhalten der Deutschen Post AG setze sich fort. Streikende würden aktuell eingeschüchtert und es werde gedroht, Verträge nicht zu verlängern. Das untergrabe das Streikrecht.

Wissler: „Wer sich gewundert hat, dass am Sonntag überall Post ausgeliefert wurde: Die Post hatte am Sonntag bundesweit mehr als 11.000 freiwillige Helfer als Streikbrecher eingesetzt, um liegengebliebene Briefe und Pakete auszutragen. Dabei ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten.

Der Landesregierung und ihren Behörden - konkret dem grün geführten Regierungspräsidium Darmstadt - obliegt die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze zu überwachen. Sonntagsarbeit muss untersagt werden. Wenn das RP das nicht tut, dann verhält es sich vorsätzlich ungesetzlich, um die Auswirkungen eines Streiks zu mindern. Und genau das ist der Fall: Ohne jegliche Prüfung verteidigt das Regierungspräsidium die Sonntagsarbeit bei der Post. Es macht sich sogar die Argumentation des Unternehmens zu eigen. Der Streik wird als Grund für die Zulässigkeit angeführt. Und: Man kann die Post zu Streikzeiten nicht durch Kontrollen zusätzlich belasten. Das ist Mithilfe zum Streikbruch.“


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