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Unverhältnismäßiger Generalverdacht: Bundestag winkt Vorratsdatenspeicherung durch

 

Zur heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung und dem Abstimmungsverhalten der hessischen Bundestagsabgeordneten erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Staatliche Behörden, die nachvollziehen können, wo jeder Mensch im Land in den letzten zehn Wochen war, mit wem er wann sprach oder Nachrichten austauschte – diese geradezu orwellsche Überwachungsfantasie soll nun Realität werden. Bei der verdachtsunabhängigen Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger - inklusive beispielsweise aller Berufsgeheimnisträger und Journalisten - handelt es sich um einen der größten Angriffe auf die Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Kein Befürworter konnte bisher glaubhaft machen, dass auch nur ein Verbrechen der Vergangenheit durch die Vorratsdatenspeicherung hätte verhindert werden können. Dieses Gesetz ist völlig unverhältnismäßig.“

Nachdem sowohl das Bundesverfassungsgericht, als auch der Europäische Gerichtshof die vorherigen Gesetzentwürfe kassiert hätten, renne die Große Koalition nun erneut gegen die gleiche Wand. Der Tagesordnungspunkt sei sehr kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt und jetzt – im Schatten der Asylrechtsverschärfung – eilig in zusammengelegter Zweiter und Dritter Lesung durch das Parlament gebracht worden.

Von den hessischen Bundestagsabgeordneten hätten alle Abgeordneten von CDU und die große Mehrheit der SPD-Abgeordneten heute zugestimmt. Dass auch die SPD Grundrechte für Law-and-Order-Symbolik opfere, sei bedauerlich, so Wissler.

„Die wochenlange, anlasslose Speicherung von beispielsweise Handy-Standorten ist schlimm genug. Sollten aber die heutigen Berichte der Süddeutschen Zeitung zutreffen und – entgegen der Beteuerungen der Großen Koalition – zusätzlich zu den Metadaten auch noch SMS-Inhalte bei den Netzbetreibern gespeichert werden, dann ist das ein zusätzlicher Skandal.

Es ist gut, dass Datenschutz-Vereinigungen erneute Verfassungsbeschwerden angekündigt haben. Wir wenden uns entschieden gegen diesen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung.“

 

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
    – Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 8 Abs. 1


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