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Partikeltherapie: Hat die Landesregierung das Parlament getäuscht?

Zum Bericht der FAZ, aus dem hervorgeht, dass die Landesregierung aufgrund der Regelungen im Konsortialvertrag eine schwache Rechtsposition im Falle einer Klage gegen die Rhön AG habe, erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Vertragsgemäß hatte das Partikeltherapiezentrum zum 31. Dezember 2012 in Betrieb gehen müssen. Das ist nicht geschehen. Statt diesen Vertragsbruch zum Anlass zu nehmen, um die 107 Millionen Euro Investitionszuschüsse einzuklagen, hatte die Landesregierung die Frist um 14 Monate verlängert und verzögert die Einreichung der Klage nun weiter. Eine logische Erklärung für das Vorgehen der Landesregierung wäre, dass das Land nach Einschätzung der beratenden Rechtsanwälte aufgrund unpräziser Formulierungen im Konsortialvertrag eine schwache Rechtsposition gegenüber der Rhön AG hat und Gefahr liefe einen Prozess gegen Rhön zu verlieren.“   

Die heutige Presseerklärung des Ministeriums ist in dieser Hinsicht wenig erhellend. Von einer ‚veralteten‘ Rechtsposition könne keine Rede sein, da die Regelungen im Konsortialvertrag  festgelegt seien.

„Wenn sich die Aussagen im FAZ-Artikel bewahrheiten, wäre das erschreckend. Denn das hieße, dass die Landesregierung und ihre Juristen zu unfähig waren, die Bestimmungen zum Partikeltherapiezentrum im Konsortialvertrag klar und eindeutig zu fassen. Und es würde bedeuten, dass die ehemalige Ministerin Kühne-Hörmann den Ausschuss jahrelang bewusst getäuscht habe, wenn ihr diese juristische Einschätzung tatsächlich seit zweieinhalb Jahren bekannt war. Minister Rhein (CDU) muss in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses zur Frage der Rechtsposition des Landes gegenüber der Rhön AG Stellung nehmen.“


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