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Mietendeckel notwendig und rechtlich möglich – auch in Hessen!

 

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz zum Konzept Mietendeckel mit Henrik Solf, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Mitglied im Arbeitskreis Mietrecht des Republikanischen Anwälte- und Anwältinnenvereins Berlin, erklärt Jan Schalauske, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wer Mietenwahnsinn und Verdrängung in Hessens Städten wirklich stoppen möchte, muss entschlossen in den Wohnungsmarkt eingreifen – und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt sofort. Andernfalls ist es für die allermeisten Mieterinnen und Mieter schlicht zu spät. Daher hat die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag bereits im April den Antrag gestellt, dass in Hessen – analog zu entsprechenden Plänen in Berlin – ein Mietendeckel eingeführt werden soll. Mit diesem landesrechtlichen Instrument könnten die Mieten in besonders von Mietsteigerungen betroffenen Gebieten für einen befristeten Zeitraum begrenzt oder sogar gesenkt werden.

Einen ähnlichen Vorstoß hat jüngst auch der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann unternommen. Die negativen Reaktionen von Seiten der schwarzgrünen Landesregierung auf beide Initiativen zeugen davon, dass die seit Monaten intensiv geführte Fachdebatte um das Konzept Mietendeckel den Bedenkenträgern entweder völlig unbekannt ist – oder sie bewusst ignoriert wird. Beides bedeutet nichts Gutes. Angesichts des Mietenwahnsinns wäre es politisch verantwortungslos auf eine wirksame Maßnahme wie den Mietendeckel zu verzichten.“

Warum ein Mietendeckel nicht nur wohnungspolitisch notwendig, sondern auch rechtlich möglich ist, argumentiert Henrik Solf, der intensiv in die Debatten in Berlin eingebunden ist:

„Ein Mietendeckel ist nicht die Lösung für alle Probleme auf dem Wohnungsmarkt, aber er stoppt die Verdrängungsspirale und verschafft uns dringend notwendige Zeit für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum. Die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Moratoriums steht außer Frage: Mieten durch öffentliches Wohnungspreisrecht zu begrenzen, war in Deutschland bis in die 1960er Jahre, in Westberlin sogar bis Ende der 1980er Jahre, gängige Praxis. Mit der Föderalismusreform 2006 ist die Zuständigkeit für das Wohnungswesen vom Bund auf die Länder übergegangen. Seither ist eine Mietbegrenzung durch Landesrecht prinzipiell möglich. In Berlin diskutieren wir deshalb nicht mehr über das ‚Ob‘, sondern nur mehr über das ,Wie‘ einer entsprechenden Regelung.“

Vor diesem Hintergrund schlussfolgert Schalauske: „Die mietenpolitische Bewegung und die rot-rotgrüne Landesregierung in Berlin machen es vor: Statt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf zu hoffen, dass sich die Große Koalition im Bund endlich zu einer wirklich wirkungsvollen Ausgestaltung der Mietpreisbremse durchringen kann, oder sich – wie Schwarzgrün in Hessen – in Sachen Mieterschutz hinter leeren Ankündigungen zu verstecken, müssen und können auf Landesebene rasch wirksame Maßnahmen gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung getroffen werden.

Was Berlin kann, sollte auch in Hessen möglich sein. Der Kampf für einen Mietendeckel hat gerade erst begonnen.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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