Reden

Rede zur Ersten Lesung zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes

Rede von Hermann Schaus am 21. März 2018


– Es gilt das gesprochene Wort –


Herr Präsident / Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

Es ist sehr bemerkenswert, wie viele Gesetze, Artikel und Paragrafen in Deutschland selbst nach dem Tode noch notwendig sind. Wer dachte damit sei mal endlich alles vorbei, der werfe einen Blick in das vorliegende Gesetz und lasse sich eines Besseren Belehren. Der bekannte Spruch: Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare stimmt also wirklich.

Aber in der Tat werden im Friedhofs – und Bestattungsgesetz Fragen aufgeworfen, die der Regelung bedürfen.

Es geht um

  • Verwaltungsrecht & Hygiene
  • Kriminaltechnik und Rechtsmedizin
  • Aber auch um Ethik und Arbeitsschutz

Spätestens bei der Ethik und beim Arbeitsschutz wird es kompliziert und im Kern auch politisch. Auffällig ist, dass nun endlich mit § 6a ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgenommen werden soll.

Nun endlich, deshalb, weil dies bereits in einem Änderungsantrag der Grünen (DS 18/57649 zu einem Gesetzentwurf der SPD (DS 18/5539) aus dem Jahre 2012 beantragt wurde.

Das Verbot von Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen war und ist auch uns als LINKE sehr wichtig.  Wir bedauern es deshalb, dass weitere fünf Jahre ins Land gehen mussten, um diese Forderung nun endlich ins Gesetz zu schreiben. Das ist aber die Verantwortung von CDU und FDP, die dies in der letzten Legislaturperiode noch weggestimmt haben.

Aber ist hier tatsächlich das gleich gemeint, was die Grünen seinerzeit in der Opposition, gemeinsam mit SPD und LINKE forderten?

Ich zitiere aus Ihrem damaligen Änderungsantrag zum gleichen Gesetz:

Drucksache 18/5764,

In § 2 wird folgender Abs. 8 angefügt (…) dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind.“

Und jetzt steht im Gesetz das zunächst auch wieder drin, aber nur in der Vorbemerkung auf S.1:

„Zukünftig sollen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit entsprechend der Konvention 182 der Internationen  Arbeitsorganisation (ILO) verboten werden.“

Klingt gut, ist aber wie gesagt nur die Vorbemerkung.

Im Gesetz steht dann, auf S.4

„dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Artikel 3 des Übereinkommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt worden sind.“

Ausfällig bleibt also der Unterschied im Text. Also, weg mit dem Fair Trade und es geht nicht mehr um Kinderarbeit als Ganzes, sondern man muss jetzt schauen ob es „schlimmste Formen“ von Kinderarbeit sind.

Dies gilt es zu klären und mit Experten im Innenausschuss zu diskutieren, ob diese Bezugnahme auf das Übereinkommen 182 der internationalen Arbeitsorganisation, dass übrigens aus dem Jahre 1999 stammt, tatsächlich ausreichenden Schutz vor Kinderarbeit bietet!

Ebenso haben wir Diskussionsbedarf ob eine „kann“-Bestimmung in der Satzung der Städte und Gemeinden ausreicht oder ob hier nicht eine verpflichtende „soll“-Bestimmung angesagt ist.

Das Gesetz eignet sich sicherlich nicht für den politischen Streit.

Wir sollten aber auch offen darüber nachdenken ob die jetzt vorgesehene Ermöglichung der Bestattung von Embryonen – so wie es hier vorgesehen ist - die angemessene Form darstellt. Das ist kein einfaches Thema das wir ebenfalls mit den Fachleuten besprechen möchten.

Wir werden uns also im Innenausschuss für eine Anhörung aussprechen, um bestehende Probleme und Lösungen zu beraten.

Denn letztlich geht es auch um die konkreten Auswirkungen, welche das Gesetz auf die Umstände der letzten Reise des Menschen haben kann. Es berührt viele Gemeinden und letztlich auch eine Trauer-Gemeinde oder den Schutz vor Kinderarbeit.

Und da werden wir mit der notwendigen Sorgfalt mit umzugehen haben.