Reden

Rede zur 1. Lesung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016

Rede von Hermann Schaus am 17. Mai 2016 im Hessischen Landtag

Drucksache 19/3373

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Bereits seit dem DIE LINKE hier im Landtag vertreten ist streiten wir für eine angemessene Besoldung und für angemessene Arbeitsbedingungen der hessischen Beamtinnen und Beamten, ebenso wie für die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Stets haben wir uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse der Arbeitnehmer des Landes Hessen eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun

Nichts, aber rein gar nichts, hat sich für die Beamtinnen und Beamten in Hessen mit dieser neuen Regierung verbessert. Im Gegenteil: Der in 2015 vorgenommene Nullrunde, soll nun eine magere 1 Prozent Erhöhung der Besoldung folgen. Und das alles bei der mit 42 Stunden pro Woche längsten Arbeitszeit in ganz Deutschland.

Die Beamtinnen und Beamten, sowie ihre Gewerkschaften und Verbände sind unisono Stinksauer und fühlen sich von der Landesregierung erneut veräppelt.

Insbesondere der Innenminister, aber auch andere Kabinettsmitglieder erweckten in zahlreichen Gesprächen in den letzten Wochen den Eindruck, dass wenigstens in diesem Jahr vom Dogma der Koalitionsvereinbarung, einer  einprozentigen Besoldungserhöhung , aufgrund der steigenden Steuereinnahmen, abgewichen werden könnte.

Viele Beamte wähnten schon eine schwarze zwei vor dem Komma, doch sie hatten die Rechnung ohne sie hessischen grünen gemacht, deren Dogmatismus sich in Sachen Sparen weiterhin voll gegen die Beamtenschaft richtet.

Ich bleibe dabei: Dort wo die Grünen mitregieren geht es den Beamten schlecht!

So sind die öffentlichen Reaktionen nicht verwunderlich.

So heißt es in einer Presseerklärung des DGB Hessen-Thüringen vom 13. Mai 2016:

Im Nachgang zum heutigen Gespräch zwischen dem Innenminister Beuth und dem DGB zur Beamtenbesoldung zeigt sich die Vorsitzende des DGB, Gabriele Kailing, sehr verärgert. Weder sei die starre Haltung der Landesregierung nachvollziehbar, noch ist ihre Argumentation stichhaltig.

Innenminister Beuth als oberster Dienstherr gibt anscheinend nicht viel auf seine Fürsorgepflicht gegenüber den hessischen Beamtinnen und Beamten. Das ist in keiner Weise amtsangemessen.

In einer Pressemeldung des dbb, vom 10.05.2016 heißt es:

Jetzt ist endgültig die Katze aus dem Sack!, so der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, als Reaktion auf die heute von CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung im laufenden Jahr.

Die Koalition arbeitet die Inhalte des Koalitionsvertrages unbeirrt so ab, als würde die Welt um sie herum stehen bleiben.

Die Deutsche Steuergewerkschaft überschreibt ihre Presseerklärung mit:

Besoldung nach Koalitionsvertrag und nicht nach Recht und Gesetz und schreibt weiter:

Es ist weit gekommen, wenn das gesetzlich verbriefte Recht auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung vom öffentlichen Arbeitgeber seit 2015 so missachtet wird!

Zu guter Letzt schreibt die Gewerkschaft ver.di, auch am 10. Mai 2016:

Die Argumentation, die aktuelle Inflationsrate liege nahe Null Prozent und daher stelle sich die Besoldungserhöhung von einem Prozent eine Reallohnsteigerung dar, ist eine beispiellose Provokation. Denn die Inflationsrate gilt für alle. Sie kann sicherlich kein Maßstab für eine Besoldungserhöhung sein und schon gar nicht als alleinige Begründung dienen.

Die Landesregierung wird sich auf weitere heftige Proteste einstellen müssen und  auch auf Klagen bis zum Bundesverfassungsgericht.

DIE LINKE teilt die Kritik der Gewerkschaften an der mageren Erhöhung der Beamtenbesoldung in Hessen um nur ein Prozent. Als LINKE fordern wir auch weiterhin die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Landesbeschäftigten auf alle hessischen Beamtinnen und Beamten.

Die Nullrunde im Jahr 2015 und eine weitere Magerrunde von nur einem Prozent in diesem Jahr ist unangemessen, verfassungswidrig und führt zu weiterer Demotivation unter den Beamtinnen und Beamten.

Deshalb haben wir heute auch einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses des TV-H auf die Beamtinnen und Beamten fordern.

Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Besoldung rückwirkend ab dem 1. April 2016 um 4,4 Prozent. Dies ist der Satz, der beiden Tariferhöhungen der landesbeschäftigten in 2015 und 2016.

Nur dies ist gerecht und angemessen!

Wenn die Landesregierung im laufenden Jahr Steuermehreinnahmen von 260 Millionen Euro und für 2017 sogar noch höhere Einnahmesteigerungen erwartet, dann muss sie auch den Beamtinnen und Beamten im Land eine angemessene Besoldungserhöhung zukommen lassen.

Weitere Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten für die Schuldenbremse lehnen wir entschieden ab.

Die gewerkschaftlichen Aussagen, wie auch ihre berechtigten Forderungen finden unsere volle Unterstützung!