Reden

Steuerbonus für energetische Sanierung muss kommen

Hermann Schaus, 05.03.2015

Rede zu  DS 19/1661 (Akt. Stunde Grüne)

„Steuerbonus für energetische Sanierung muss kommen – Bundesregierung ist in der Pflicht“

- es gilt das gesprochene Wort -

 

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

Gegenwärtig stehen die Stromkosten im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Doch die wünschenswerte Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung könnte eine neue Kostenwelle für Mieterinnen und Mieter sowie selbst genutztes Wohneigentum verursachen, sofern nicht rechtzeitig gegen gesteuert wird. Denn die Heizkosteneinsparungen werden in vielen Fällen niedriger sein, als die umgelegten Kosten der Investition.

Dennoch muss saniert werden, denn der Gebäudebereich verbraucht in Deutschland rund 40 Prozent aller Endenergie.

Der dena-Gebäudereport 2015, der diese Tage vorgestellt wurde sagt:

-  Ca. 65 % der Fassaden und

-  ca. 35 % der Dächer älterer Gebäude sind ungedämmt,

-  ca. 55 % der Heizungsanlagen wurden vor 1997 installiert.

Energieeffizienz und damit auch energetische Sanierungen sind deshalb eine tragende Säule der Energiewende.

Steuerliche Anreize reichen aber deshalb bei weitem nicht aus, diese Mammutaufgabe mittelfristig zu lösen. Es ist aber auch ein verehrendes politisches Signal, sie abzuschaffen oder zu reduzieren. Was wir brauchen sind Förderprogramme über Zuschüsse.

Um den Altbaubestand bis Mitte dieses Jahrhunderts nahezu vollständig energetisch zu sanieren, muss sich die Sanierungsrate von derzeit 1,1 Prozent pro Jahr baldmöglichst auf zwei Prozent pro Jahr verdoppeln. Dazu brauchen wir eine Langzeitplanung, die anspruchsvolle, stufenweise zu erreichende Klassen für den energetischen Zustand von Gebäuden enthält.

Die Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung müssen deshalb deutlich erhöht und vor allem dauerhaft gestaltet werden. Ohne staatliche Förderung wird es nicht gehen. Denn die Umlage der Sanierungskosten liegt in vielen Fällen höher als die Einsparungen bei den Betriebskosten.

Deshalb brauchen wir umfangreiche Förderprogramme und gleichzeitig aber auch klare gesetzliche Änderungen im Mietrecht, damit die energetischen Sanierungen nicht  von den Vermietern zu deutlich höheren Mieten und zur sozialen Verdrängung missbraucht werden können.

Nach unseren Vorstellungen muss sich deshalb die Höhe der Modernisierungsumlage nicht an den Kosten, sondern am Nutzen, den die jeweilig Beteiligten haben, orientieren.

So sollen Mieterinnen und Mieter nur die Kosten in Höhe der Einsparungen bei der Heiz- und Energiekostenrechnung  tragen müssen.  Die Vermieter müssen sich den Wert­zuwachs ihrer Immobilie  anrechnen lassen und den Nutzen, den die ganze Gesellschaft durch die energetische Gebäude- und Quartiersentwicklung erlangt,  muss gemeinschaft­lich, durch öffentliche Förderung über Zuschüsse finanziert werden.

All dies: Also, die Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung,  die Verhinderung von Zusatzbelastungen für Mieter und die Einbeziehung des Wertzuwachses in die Berechnung erachten wir als untrennbare Verbindung zu einem wirklich tragfähiges Klimaschutzkonzept im Gebäude­bereich.

Dazu brauchen wir ein nachhaltig tragfähiges Finanzierungskonzept über Zuschüsse, statt über Darlehen, dass über ein Bundesprogramm ausgestattet mit jährliche mindestens 5 Mrd. Euro.

Sie sehen also, wir brauchen weit mehr als nur einen Steuerbonus oder das aktuelle Gezerre um Änderungen bei der steuerlichen Anrechnung von Handwerkerleistungen.