Reden

Rede zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der LINKEN zur Änderung des HSOG „Polizei-Kennzeichnung“


- unkorrigiertes Redemanuskript, es gilt das gesprochene Wort -

(Drucksache 19/394)


Herr Präsident / Frau Präsidentin,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,


eigentlich könnte alles ganz einfach sein. Im letzten Jahr waren es DIE LINKE und die Grünen, die als Einzige, die Kennzeichnung der hessischen Polizei verbindlich regeln wollten.

In den meisten zivilisierten Staaten der Welt wird das so gemacht. Es ist deshalb zu Recht eine zentrale Forderung von Bürgerrechtsorganisationen und Amnesty International.  In Deutschland haben drei Bundesländer die Kennzeichnungspflicht inzwischen eingeführt. Weitere Bundesländer wollen folgen.

Als Linke sagen wir: Das ist eine gute Entwicklung. Hessen sollte da nicht länger im Abseits stehen. Deshalb wollen wir die Kennzeichnung endlich auf den Weg bringen!

Die Gründe sind bekannt: Eine Kennzeichnung erhöht die Transparenz der Polizeiarbeit und sie ermöglicht die Aufklärung von Vorwürfen, wie sie auch in Hessen immer wieder geäußert wurden.

Befürchtungen auf Seiten der Polizei, wonach eine Kennzeichnung die Identifikation als Privatperson und damit das Nachstellen durch Straftäter ermöglicht, sind nachweislich in den anderen Bundesländern nicht  eingetreten.

Im Gegenteil: Die Kennzeichnung wird sehr positiv aufgenommen. Das bestätigt sogar der Berliner CDU-Innenminister. Es gibt nach dessen Erhebungen keine negativen Auswirkungen auf die Polizei.

Also wollen wir das auch in Hessen endlich regeln! Die Chancen dazu waren ja gut. Denn nach Grünen und LINKEN sind plötzlich auch die CDU und die FDP dafür, mit einigen Abstrichen auch die Sozialdemokraten. Die SPD sagt, man müsse das auf Bundesebene machen. Das stimmt. Das wäre noch besser.

Aber auf Bundesebene machen sie es ja nicht. Deshalb müssen wir machen, was wir hier in Hessen machen können. Und das ist, die vorliegende Regelung hier einzuführen, so wie es auch unter SPD-Regierungen in Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz schon geschehen ist.

Im Schwarzgrünen Koalitionsvertrag steht es zwar drin. Aber: Von der Schwarzgrünen Regierung gab es widersprüchliche Signale:
Die Grünen haben gesagt, es soll noch vor Herbst eingeführt werden. Die CDU sagte, da muss man mal schauen. Es gibt keine zeitliche Aussage und soweit ich weiß auch bislang keine Anhörung der Betroffenen durch den Innenminister.

Also entweder lange Bank oder vorbei an den Betroffenen. Oder Beides: Lange Bank und vorbei an den Betroffenen.

Als LINKE haben wir deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht. Das hat drei große Vorteile: Erstens sollte der Gesetzentwurf eigentlich Konsens sein. Denn: Er basiert auf einer Initiative der CDU-Brandenburg. Diese wurde dort von der rot-roten Regierung umgesetzt.

Die hessischen Grünen haben das letztes Jahr abgeschrieben, in Reaktion auf einen Antrag der LINKEN.  Jetzt haben wir von den Grünen abgeschrieben!

Fazit: Alle sind grundsätzlich dafür und wir haben einen Gesetzentwurf hinter dem alle Parteien stehen können.

Zweiter Vorteil: Ein Gesetzentwurf des Parlaments hat eine hohe Legitimation und einen klaren Zeitablauf. Wir hätten das noch vor der Sommerpause beschließen können, weil ja sogar schon die Stellungnahmen der Experten aus der letztjährigen Anhörung vorliegen.

Und dritter Vorteil – und das ist sehr wichtig: Bei einem Gesetzentwurf werden die Betroffenen im Landtag auch mündlich angehört. Man hätte dann also deren Bedenken aufnehmen und auch  die Entscheidungen  des Landtags rechtfertigen müssen.

Genau deshalb wird unser Gesetzentwurf jetzt mit absurden Begründungen und Unterstellungen abgelehnt. Nicht einmal angehört wird der Gesetzentwurf.

Ein Novum im Landtag!- So einen Umgang mit einem Gesetzentwurf hat es noch nie gegeben.

Also nochmal: Angeblich sind alle Parteien grundsätzlich dafür. Trotzdem lehnen sie es ab. Es ist eine erprobte und gute Regelung aus der Praxis. Trotzdem lehnen sie es ab. Es wäre schnell und mit hoher Legitimation umsetzbar. Trotzdem lehnen sie es ab. Es wäre garantiert, dass die Betroffenen hier im Landtag gehört werden. Trotzdem lehnen sie es ab.

CDU, FDP und Grüne haben also abgelehnt, eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen. Normalerweise gibt es immer eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf. Dass die Grünen sich dafür hergeben, noch dazu wo es ursprünglich ihr eigener Entwurf ist, ist schon sehr bezeichnend.

In der Opposition nannten sie das noch die „Arroganz der Macht“. Es ist sehr bemerkenswert, wie schnell sie sich die „Arroganz der Macht“ angeeignet haben.

Und das ist der springende Punkt: Vor allem CDU- und FDP-Abgeordnete wollen sich mit den Betroffenen gar nicht an einen Tisch setzen. Sie wollen offenbar nicht  öffentlich erklären, warum sie ihre Meinung nun geändert haben. Und das ist den Betroffenen gegenüber schlichtweg feige.

Meine Damen und Herren ich habe lange überlegt, wie wir mit diesem Affront gegenüber den betroffenen Polizeibeamtinnen und –beamten  umgehen sollen und bin zu dem Entschluss gekommen, ihnen noch einmal eine Möglichkeit einzuräumen ihre starre Haltung zu überdenken.

In einer so wichtigen Angelegenheit sollten die betroffenen, ihre Gewerkschaft und die verbände unbedingt im Landtag öffentlich angehört werden.

Deshalb beantrage ich für unsere Fraktion hiermit eine dritte Lesung durchzuführen und unseren Gesetzentwurf an den Innenausschuss zurückzuverweisen.

Ich finde das ist der einzig angemessene Umgang mit den Sorgen und Befürchtungen hessischer Polizeibeamtinnen und –Beamten!