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Ladenöffnungsgesetz: Es gibt glasklare Regelungen bei Sonntagsöffnungen - Debatte über Öffnungszeiten notwendig

 

Zum heute beratenen Gesetzentwurf zum Ladenöffnungsgesetz erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Einer weiteren Ausweitung der Sonntagsarbeit durch verkaufsoffene Sonntage tret DIE LINKE entschieden entgegen. Das Argument, es müsse Rechtssicherheit für die Kommunen geschaffen werden, ist fehl am Platz. Denn es besteht Rechtssicherheit.

In vielen Gerichtsurteilen wurde der rechtliche Rahmen klar festgelegt. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung greift diese Rechtsprechung nun auf und führt praktikable Regelungen beim Genehmigungsverfahren ein.“

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015 gäben einen klaren Rechtsrahmen vor. Diese müsse nur von den Kommunen als Genehmigungsbehörde für Sonntagsöffnungen eingehalten werden, so Schaus. Alle derzeit auf eine Veränderung abzielenden Initiativen seien deshalb weder notwendig noch verfassungskonform.

Schaus: „In Hessen kann derzeit an sechs Wochentagen 24 Stunden lang geöffnet werden. Das ist nicht wenig. Brauchen wir weiterhin solche Ladenöffnungen? Auch dieser Frage müssen wir uns im Gesetzgebungsverfahren zuwenden.“


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