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Rechter Terror: Brisante Geheim-Akten des ‚Verfassungsschutzes‘ müssen jetzt neu bewertet werden

 

Zur Berichterstattung im heutigen Wiesbadener Kurier zu gesperrten Akten beim Inlandsgeheimdienst ‚Verfassungsschutz‘ – siehe Artikel ‚Keine Jahrhundertgeheimnisse mehr‘ – erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und ehemaliger Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss:

„Dem Antrag der LINKEN, in alle Geheim-Protokolle des NSU-Ausschusses erneut Einsicht nehmen zu können, wurde zwischenzeitlich seitens des Landtagspräsidenten entsprochen. Wir werden diese Protokolle erneut bewerten müssen, denn schon damals haben wir bei unseren Untersuchungen zahlreiche Hinweise auf Rechtsterror und Kennbeziehungen von hessischen Neonazis zum NSU gefunden. Es war richtig, dass wir explizit auch zu Stephan E. Fragen stellten und die Original-Akten verlangten. Leider wurde all das lange Zeit nicht ernst genommen und die Akten sowie wichtige Hinweise blieben bisher unter Verschluss. Auch das muss sich ändern. Mindestens die Akten, die Stephan E. und sein Umfeld betreffen, müssen auf den Tisch und zu den Ermittlungen heran gezogen werden.

Wozu sonst hat der Inlandsgeheimdienst ‚Verfassungsschutz‘ überhaupt Informationen gesammelt – nur um sie dann für immer zu verbergen?“

Fakt sei, dass bisher die Aufklärungsarbeit in Sachen rechter Terror von Verfassungsschutzämtern nicht ausreichend verfolgt und eher nachrangig behandelt worden sei, so Schaus.

„Beispiele aus Hessen:

  • ·     Es gibt einen NSU-Prüfbericht des ‚Verfassungsschutzes‘, der für 120 Jahre zur Geheimsache erklärten worden ist und dessen Existenz zudem jahrelang verschwiegen und auch dem Bundestagsuntersuchungsausschuss nicht übermittelt wurde.
  • ·     Zahlreiche Hinweise auf Waffen- und Sprengstoffbesitz wurde nicht nachgegangen, ebenso nicht Hinweisen auf ‚allgemeinen Rechtsterror‘ und NSU-Bezüge.
  • ·     541 Aktenstücke mit NSU-Bezug gingen verloren
  • ·     Wichtige Akten sind auch in Hessen geschreddert worden
  • ·     Hinzu kommt, dass die Quellenabfrage, mit der wir belegen können, dass Andreas Temme und das LfV schon vor dem NSU-Mord von Kassel dienstlich mit der Ceska-Serie befasst gewesen ist, erst nachträglich und aufgrund unseres expliziten Antrags  geliefert wurde.

Die Sicherheitsbehörden und der Innenminister sind nun am Zug. Nach dem Versagen im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex sind weitere Fehler und Versäumnisse durch nichts mehr zu entschuldigen. Innenminister Peter Beuth (CDU) wird in der Sondersitzung des Innenausschusses  am Mittwoch erklären müssen, warum die Personal-Akte von Stephan E. überhaupt ‚gesperrt‘ und seinerzeit noch nicht einmal dem NSU-Untersuchungsausschuss zugänglich gemacht worden ist.

 

 

 

 

 


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