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Urteilsspruch im NSU-Prozess: Angehörige fordern zu Recht neue Ermittlungen zu Mittätern und Mitwissern - viele Fragen sind immer noch unbeantwortet

 

Im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes verurteilt worden. Vier Unterstützer, konkret Ralf Wohlleben, Holger G., André E. und Carsten S., wurden zu Freiheitsstrafen zwischen zehn Jahren und zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obmann im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss:

„Der Urteilsspruch von heute darf kein Schlusspunkt in der Auseinandersetzung mit rechtem Terror und dem dahinter agierenden Netzwerk sein. Wir teilen die Einschätzung vieler Nebenklägerinnen und Nebenkläger sowie von Angehörigen: Es war ein Fehler der Bundesanwaltschaft, sich früh auf die These vom Trio festzulegen. In deren Folge wurden leider Hinweise auf darüber hinaus gehende Unterstützer und Mittäter ausgeblendet.“

Viele Erkenntnisse, auch aus Hessen, deuteten darauf hin, dass es grundfalsch sei, von einem weitgehend abgeschotteten Trio auszugehen, so Schaus. Vielmehr müsse von einem NSU-Netzwerk gesprochen werden.

Schaus: „Vor allem Zeugenaussagen zum Mord an der Polizistin Michéle Kiesewetter in Heilbronn haben die These von den mordenden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und nur einer Mittäterin, Beate Zschäpe, mehr als erschüttert. Bedrückend ist zudem, dass die Rolle des Inlandsgeheimdienstes noch immer nicht aufgeklärt ist. Klar ist aber: Seine Fehlleistungen waren verheerend.
Es gilt nun auch in Hessen weiter an der Aufklärung zum NSU-Netzwerk zu arbeiten. Hier insbesondere zur Rolle des ehemaligen ‚Verfassungsschutz‘-Mitarbeiters Andreas Temme, der beim Mord an Halit Yozgat in Kassel am Tatort zugegen war. Wir fordern von der Bundesanwaltschaft, endlich intensiv gegen mutmaßliche Mitglieder des NSU-Netzwerks zu ermitteln.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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