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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes steht im Widerspruch zum Europäischen Gerichtshof: Auch Lehrer müssen streiken können!

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Streikrecht von Lehrerinnen und Lehrern erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mit großem Bedauern haben wir das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. Dieses Urteil steht in krassem Widerspruch zur Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Jahr 2009, worin Beamtinnen und Beamten ein Streikrecht zugestanden wurde, sofern sie nicht bei der Polizei, beim Militär oder in der Justiz- und dem Justizvollzug tätig seien.“

DIE LINKE unterstütze weiterhin die gewerkschaftliche Auffassung, dass auch Lehrerinnen und Lehrern ein Streikrecht zustehe. Außerdem hoffe DIE LINKE, dass die Kläger nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um dort ein abschließendes Urteil zu erhalten, so Schaus.

„Weiterhin fordern wir den Kultusminister Alexander Lorz (CDU) auf, alle ruhenden Disziplinarverfahren gegen hessische Lehrerinnen und Lehrer umgehend einzustellen. Dass vor drei Jahren – am 16. Juni 2015 – tausende Beamtinnen und Beamte dem GEW-Aufruf zu Protestveranstaltungen folgten, war eine angemessene Reaktion auf die seinerzeit von der Landesregierung beschlossene ‚Nullrunde‘ bei der Besoldung.“


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