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Hessen braucht eine rechtsgültige Mietpreisbremse – Urteil des Landgerichts Frankfurt ist ein fatales Signal

Anlässlich des heutigen Setzpunkts der Fraktion DIE LINKE zur Mietpreisbremse, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Am 27. März 2018 hat das Landgericht Frankfurt am Main die hessische Mietpreisbegrenzungs-verordnung aus dem Jahr 2015 für unwirksam erklärt. Begründet wurde dies mit Fehlen einer gleichzeitig veröffentlichten Begründung. Dieser wichtige formale Fehler der Umweltministerin Hinz (Grüne) ist nicht nur das ‚i-Tüpfelchen‘ einer gescheiterten Wohnungspolitik, sondern hat auch massive Auswirkungen auf die Mietpreise in Hessen: Alle Klagen gegen überhöhte Mieten, die auf Grundlage der Mietpreisbremse basieren, werden nun verloren.“

Das Urteil führe zwar formaljuristisch nicht zu einer Unwirksamkeit der hessischen Mietpreisbremse, verunsichere aber betroffene Mieterinnen und Mieter. Wer würde bei dieser jetzt bestehenden Rechtslage denn noch gegen seine überhöhte Miete klagen? Faktisch sei die hessische Mietpreisbremse aufgrund des Urteils außer Kraft gesetzt.

Schaus: „Der hessische Wohnungsmarkt und insbesondere die Mieterinnen und Mieter brauchen dringend eine wirksame und rechtsgültige Mietpreisbremse. Die hausgemachten Mängel, für die Ministerin Priska Hinz (Grüne) verantwortlich ist, müssen umgehend aufgehoben werden. Dazu gehört, dass die Mietpreisbremse sofort wieder rechtsgültig erlassen wird, damit Mieterinnen und Mieter wieder eine Klagemöglichkeit gegen Wuchermieten erhalten. Erst danach muss es eine gründliche Überarbeitung der Mietpreisbremse geben, damit diese verbessert wird.“


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