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NSU-Untersuchungsausschuss: Erkenntnisse über gravierende Mängel im Verfassungsschutz sollten Geheimsache bleiben

Zeugin widerspricht Aussagen der Neonazi-Aktivistin Corryna G. zum Internet-Café

Zur heutigen Vernehmung von drei Zeugen im NSU-Untersuchungsausschuss erklärt Hermann Schaus, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss:


„Die Aussage von Dr. Wilhelm Kanther war geprägt vom Bemühen, Fehler und Mängel im Landesamt für Verfassungsschutz einzuräumen, sie aber gleichzeitig als ein Problem der Vergangenheit darzustellen. Dennoch bieten sich für die langsam zu Ende gehende Zeugenvernehmung des Untersuchungsausschusses noch einige wertvolle Hinweise: So bestätigte Dr. Kanther bisherige Zeugenaussagen, wonach der Geheimdienst in den 1990er und 2000er Jahren eine verkrustete Kultur des Kalten Krieges bewahrt hatte und sich im NSU-Komplex eine Reihe gravierender individueller und struktureller Fehler gezeigt hätten.“

Völlig unbefriedigend bleibe die von Kanther durchgeführte ‚Neuausrichtung des Verfassungsschutzes‘ und die Geheimhaltung um einen Abschlussbericht, der diese gravierenden Fehler festgestellt habe, so Schaus.

„Eine Neuausrichtung und Fehlerkultur gibt es nach meiner festen Überzeugung deshalb bis heute nicht. In jeder Beziehung wortkarg zeigte sich Innenminister Peter Beuth (CDU) in seiner Vernehmung. Er hat weder die offenkundigen und intern dokumentierten Fehler im NSU-Komplex kommentieren wollen, noch deren Verheimlichung für unglaubliche 120 Jahre rechtlich begründet. Klar ist: Wichtige Akten fehlen bis heute.

Einen deutlichen Widerspruch gibt es zudem nun durch die Zeugin Sonja M. zur Aussage der Corryna G. über die Besuche des Internet-Cafés in Kassel, in dem Halit Yozgat im Jahr 2006 erschossen wurde. Anders als von Corryna G. behauptet, will Sonja M. nie dort gewesen sein. Einen Sinn könnte machen, dass die Neonazi-Aktivistin G. das Internet-Café in der Holländischen Straße zwar mit Besuchen von Frau Sonja M. verbunden hatte – allerdings ohne dass diese dabei war. In dieser wichtigen Frage steht Aussage gegen Aussage, sodass weitere Ermittlungen notwendig werden.“

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