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DIE LINKE: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz noch praxistauglicher machen

Anlässlich der ersten Lesung der Änderung des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes nimmt die Hessische Landesregierung wichtige Impulse aus dem Evaluationsprozess der vergangenen Jahre auf, um die Zugänge zur Weiterbildung zu erleichtern. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

Die Entwicklung des hessischen Bildungsurlaubsgesetzes, das zunächst ausschließlich den Bereich der politischen Bildung umfasste, dann auf die berufliche Bildung erweitert wurde, soll nun in einem dritten Schritt auch die Fortbildung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes bei Auszubildenden mit umfassen.“

Die Regelung, Kleinbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten auf Antrag bis zu 50 Prozent der Lohnkosten zu erstatten, sei eine Chance, Beschäftigten, die das Bildungsurlaubsgesetz bisher kaum in Anspruch genommen hätten, die Teilnahme an politischer Bildung zu erleichtern, so Schaus. Allerdings berge die Erstattung des Arbeitsentgeltes die Gefahr einer verdeckten Subventionierung, wenn es sich um Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung handele, die im Interesse des Arbeitgebers lägen. Betriebe könnten in diesem Fall erwünschte Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten nutzen und sich Teile des Arbeitsentgeltes erstatten lassen.

Schaus: „Wir schlagen daher vor, die anteilige Erstattung des Arbeitsentgeltes lediglich auf Maßnahmen der politischen Bildung zu beschränken. Wir fordern zudem, dass bildungsinteressierte Menschen, deren finanzielle Lage eine Teilnahme an Bildungsurlauben nicht zulässt, ebenfalls einen Zuschuss zu den anfallenden Seminarkosten zu gewähren.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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