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‚Zweckentfremdungsgesetz-Light‘ statt wirksamer Maßnahmen – hessische Wohnungspolitik bleibt mutloses Stückwerk

Zur Dritten Lesung zur Änderung des Hessischen Wohnaufsichtsgesetzes erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Einmal mehr stellt die schwarzgrüne Regierungskoalition ihre Mutlosigkeit im Kampf gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zur Schau. Während sie unserem Gesetz gegen ein Zweckentfremdungsverbot und ungerechtfertigten Leerstand im März ihre Zustimmung verweigerte, führt sie heute ein ‚Zweckentfremdungsgesetz-Light‘ ein, dass lediglich Ferienwohnungen unter sehr begrenzten Bedingungen unter Verbot stellt.“

Es reiche bei weitem nicht aus, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, ein einzelnes Problem der Zweckentfremdung unter Verbot zu stellen und dann auch noch Ausnahmen zuzulassen, so dass dieses Verbot faktisch keine Wirkung entfalten werde.

Schaus: „Bezahlbarer Wohnraum in Hessen wird immer rarer. Zuletzt standen zum 31.12.2016 gerade noch 93.000 Sozialwohnungen zur Verfügung. Ein weiteres Minus von rund 7.000 Sozialwohnungen innerhalb eines Jahres. Anstatt sich den lange bekannten Problemen zu stellen und ein allumfassendes Zweckentfremdungsverbot sowie konsequente Änderungen im Wohnraumförderungsgesetz durchzuführen, hält die Landesregierung an ihrer mutlosen und ineffektiven Wohnungspolitik fest.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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