Hermann Schaus
Parlamentarischer Geschäftsführer
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www.hermann-schaus.de
Sprecher für: Gewerkschaften, Innenpolitik, Kirchen, Sport, Kommunalpolitik, Antifaschismus
Pressemitteilungen
Südumfliegung am Frankfurter Flughafen: Hessens Verkehrsminister muss Zahl der Flugbewegungen herabsetzen
Nach Informationen des Wiesbadener Kuriers haben Kläger gegen die Südumfliegung am Frankfurter Flughafen, zahlreiche Privatpersonen sowie Kommunen aus Hessen und Rheinland-Pfalz, vor Beginn der in zwei Wochen stattfindenden, erneuten Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) alternative Startrouten ins Spiel gebracht – siehe Artikel ‚Auf der Suche nach der Super-Route‘. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) wäre gut beraten, wenn er auf eine Herabsetzung der Kapazität des Frankfurter Flughafens dränge. Nur so lassen sich die Probleme mit den Flugrouten lösen. Lärmschutz muss neben der Flugsicherheit das entscheidende Kriterium sein. Fakt ist: Mit der Südumfliegung kann die im Planfeststellungsbeschluss vorgegebene Kapazität nicht erreicht werden, ohne die Sicherheit zu gefährden oder ganze Ortschaften zu verlärmen. Nun den Lärm von A nach B zu schieben, löst das grundsätzliche Problem nicht.“
Das 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel, das den Klägern gegen die Südumfliegung teils Recht gegeben hatte, habe desaströse Planungsfehler offenbart, so Schaus. Mit der Südumfliegung könne es keinen sicheren, unabhängigen Parallelbetrieb auf den Landebahnen geben. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2015 das Kasseler Urteil aus dem Jahr 2013 aufgehoben habe und der Fall nun erneut vor dem VGH behandelt werden müsse, ändere das nichts an dem entstandenen Dilemma.
Schaus: „Immer weitere Steigerungen der Flugbewegungen darf es im Ballungsraum Rhein-Main nicht geben. Die Grenzen der Belastbarkeit sind längst überschritten. Dass Fraport jetzt verstärkt auf eine Kapazitätserhöhung durch Billigflieger setzt, ist gegenüber den lärmgeplagten Anwohnern rücksichtslos und unverantwortlich. Ohne die Flugkapazität zu verringern, können die Planungsfehler nicht geheilt werden. Damit es für alle leiser wird, muss die Kapazität auf 380.000 Flugbewegungen abgesenkt werden.“
„Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) wäre gut beraten, wenn er auf eine Herabsetzung der Kapazität des Frankfurter Flughafens dränge. Nur so lassen sich die Probleme mit den Flugrouten lösen. Lärmschutz muss neben der Flugsicherheit das entscheidende Kriterium sein. Fakt ist: Mit der Südumfliegung kann die im Planfeststellungsbeschluss vorgegebene Kapazität nicht erreicht werden, ohne die Sicherheit zu gefährden oder ganze Ortschaften zu verlärmen. Nun den Lärm von A nach B zu schieben, löst das grundsätzliche Problem nicht.“
Das 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel, das den Klägern gegen die Südumfliegung teils Recht gegeben hatte, habe desaströse Planungsfehler offenbart, so Schaus. Mit der Südumfliegung könne es keinen sicheren, unabhängigen Parallelbetrieb auf den Landebahnen geben. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2015 das Kasseler Urteil aus dem Jahr 2013 aufgehoben habe und der Fall nun erneut vor dem VGH behandelt werden müsse, ändere das nichts an dem entstandenen Dilemma.
Schaus: „Immer weitere Steigerungen der Flugbewegungen darf es im Ballungsraum Rhein-Main nicht geben. Die Grenzen der Belastbarkeit sind längst überschritten. Dass Fraport jetzt verstärkt auf eine Kapazitätserhöhung durch Billigflieger setzt, ist gegenüber den lärmgeplagten Anwohnern rücksichtslos und unverantwortlich. Ohne die Flugkapazität zu verringern, können die Planungsfehler nicht geheilt werden. Damit es für alle leiser wird, muss die Kapazität auf 380.000 Flugbewegungen abgesenkt werden.“