Hermann Schaus
Parlamentarischer Geschäftsführer
Raum: 215 M
0611 350 60 76
www.hermann-schaus.de
Sprecher für: Gewerkschaften, Innenpolitik, Kirchen, Sport, Kommunalpolitik, Antifaschismus
Pressemitteilungen
Unmenschliche Abschiebepraxis: DIE LINKE weist Anschuldigungen des Abgeordneten Bocklet zurück
Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zur Aktuellen Stunde der LINKEN ‚Abschiebungen aus Schule und Psychiatrie sind unmenschlich – für eine humanitäre Flüchtlingspolitik‘ und den Behauptungen des Abgeordneten Marcus Bocklet erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Der Abgeordnete Marcus Bocklet (Grüne) hat in der Landtagsdebatte erklärt, dass DIE LINKE im Petitionsausschuss mitgestimmt habe, die Petition eines Asylbewerbers aus dem Kosovo nach Sach- und Rechtslage zu entscheiden. Er suggerierte damit, dass wir die ablehnende Asylentscheidung in diesem Fall mitgetragen habe. Das weisen wir zurück.
Davon abgesehen, dass die Sitzungen des Petitionsausschusses vertraulich sind, bedeutet die Zustimmung zu einer Entscheidung nach Sach- und Rechtslage nicht, dass man mit dem Verfahren in der Sache einverstanden ist, sondern, dass es juristisch keine Beanstandungen gibt. Dass die Sach- und Rechtslage in diesem Fall eindeutig ist, ist unstrittig. DIE LINKE kritisiert diese Rechtslage, aber diese Kritik gehört in die öffentliche Debatte und ist nicht Gegenstand der Beratungen im Petitionsausschuss.
Auch Herr Bocklet weiß, dass die Prüfung humanitärer Aspekte erst in der Härtefallkommission nach der Sach- und Rechtslageentscheidung im Petitionsausschuss erfolgt. In diesem Fall lagen eindeutige Abschiebehemmnisse vor. Es ist schäbig, dass der Abgeordnete Bocklet versucht, den Eindruck zu erwecken versucht, wir hätten nichts gegen die Abschiebung unternommen.“
„Der Abgeordnete Marcus Bocklet (Grüne) hat in der Landtagsdebatte erklärt, dass DIE LINKE im Petitionsausschuss mitgestimmt habe, die Petition eines Asylbewerbers aus dem Kosovo nach Sach- und Rechtslage zu entscheiden. Er suggerierte damit, dass wir die ablehnende Asylentscheidung in diesem Fall mitgetragen habe. Das weisen wir zurück.
Davon abgesehen, dass die Sitzungen des Petitionsausschusses vertraulich sind, bedeutet die Zustimmung zu einer Entscheidung nach Sach- und Rechtslage nicht, dass man mit dem Verfahren in der Sache einverstanden ist, sondern, dass es juristisch keine Beanstandungen gibt. Dass die Sach- und Rechtslage in diesem Fall eindeutig ist, ist unstrittig. DIE LINKE kritisiert diese Rechtslage, aber diese Kritik gehört in die öffentliche Debatte und ist nicht Gegenstand der Beratungen im Petitionsausschuss.
Auch Herr Bocklet weiß, dass die Prüfung humanitärer Aspekte erst in der Härtefallkommission nach der Sach- und Rechtslageentscheidung im Petitionsausschuss erfolgt. In diesem Fall lagen eindeutige Abschiebehemmnisse vor. Es ist schäbig, dass der Abgeordnete Bocklet versucht, den Eindruck zu erwecken versucht, wir hätten nichts gegen die Abschiebung unternommen.“