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Wichtige polizeiliche Ermittlungen behindert: Temme zu 99,9 Prozent zur Tatzeit am Tatort

CDU versucht sich als Temmes Strafverteidiger

Anlässlich der Vernehmung des Zeugen Teichert im NSU-Untersuchungsausschuss, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obmann im NSU- Untersuchungsausschuss:

„Der Zeuge Teichert, der im Jahr 2006 Teil der Strukturermittlungsgruppe in der ‚Mordkommission Café‘ war, hat heute die Wichtigkeit der Vernehmungen der von Temme geführten V-Männer für die Ermittlungen in der NSU-Mordserie betont. Durch Volker Bouffier, den damaligen Innenminister, wurden diese Ermittlungen untersagt. Weiterhin führte er aus, dass er zu 99,9 Prozent sicher sei, dass Andreas Temme das Internetcafé zum Zeitpunkt des Mordes noch nicht verlassen habe und es daher nur drei mögliche Theorien geben würde: Entweder Andreas Temme war der Täter, Andreas Temme habe etwas gesehen und wolle das aus unbekannten Gründen nicht preisgeben oder Andreas Temme hat – wie er selbst aussagte – tatsächlich nichts gesehen. Herr Teichert hält jedoch, wie er betonte, die letztgenannte Theorie für sehr unwahrscheinlich.“

Eine besondere Rolle in der heutigen Vernehmung spiele der Obmann der CDU-Fraktion Holger Bellino, so Schaus. Nachdem er zunächst erneut nachgefragt habe, warum die Polizei nicht verdeckt an einer Befragung der V-Leute durch das Landesamt für Verfassungsschutz teilgenommen habe, habe der Zeuge ihm die Rechtswidrigkeit eines solchen Vorgehens (verbotene Vernehmungsmethode) erst erläutern müssen.

Schaus: „Danach löcherte er den Zeugen, warum in den Akten der Strukturermittlungsgruppe die von dieser Gruppe selbstständig ermittelten Klarnamen der V-Leute abgedruckt waren. Obwohl der Zeuge betonte, dass es sich hierbei um interne Unterlagen der Ermittler handelte und diese nicht für die Gerichtsakten bestimmt gewesen seien, betonte Holger Bellino die Gefahr der Enttarnung der V-Leute. Dass die CDU im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex wohl das größte Problem in der Gefährdung des Quellenschutzes sieht, ist ein Armutszeugnis.

Der Zeuge konnte zudem nicht erklären, woher Andreas Temme bereits am 10. April 2006 vor Kollegen mitteilte, dass beim Mord am 6. April 2006 die Ceska als Waffe verwendet wurde. Von Nebenklägern im NSU-Prozess wird dieser Umstand als ‚Täterwissen‘ bezeichnet. Dies ist ein weiterer wichtiger Punkt, durch den Andreas Temme bis heute vollkommen unglaubwürdig erscheint.

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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