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Sonntagsschutz muss erhalten bleiben


Anlässlich der heutigen Debatte zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) des Landes vom 5. April 2016, den von der Stadt Frankfurt geplanten verkaufsoffenen Sonntag am 10. April zu untersagen, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Entscheidung des VGH Kassel vom 5. April 2016 kam nicht überraschend. Denn schon zuvor hatten das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgerichtes entsprechend geurteilt. Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung ist eine Veranstaltung, die zumindest für den betreffenden Stadtteil prägend oder für die gesamte Stadt von Bedeutung ist. Dass dies im Fall der Musikmesse in weiten Teilen Frankfurts und insbesondere in den großen Einkaufszentren weitab vom Messegelände nicht der Fall ist, war von vornherein auch der Stadt Frankfurt bekannt.“

Die FDP versuche nun, die Einnahmeverluste der großen Einzelhandelsketten den Gewerkschaften und den Kirchen in die Schuhe zu schieben, so Schaus. Dabei verkenne sie, dass allein der Frankfurter Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) in Kenntnis der neuen Rechtslage diese Sonntagsöffnungen weiter betrieben habe und somit für die entstanden Kosten der Einzelhändler verantwortlich sei. Er sei es gewesen, der die Allgemeinverfügung erst am 29. Januar 2016 erlassen habe. Viel zu spät unter Berücksichtigung der Einspruchsfristen und der Gerichtsverfahren, die absehbar gewesen seien. Der Dezernent Frank habe so auf Risiko gespielt und verloren.

Schaus: „Ich freue mich, dass nun auch in Hessen dem Sonntagsschutz durch die Verwaltungsgerichte ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Dies ist ein gutes Zeichen und ein großer Erfolg für die ‚Allianz für einen freien Sonntag‘, einem Bündnis aus Gewerkschaften und Kirchen.

Der nun durch Rechtsprechung gefestigte Sonntagsschutz dient insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einzelhandel, deren Arbeitszeiten bereits derzeit auf sechs Tage in der Woche bis spät in die Abendstunden hinein verteilt sind. Eine Änderung der hessischen Gesetze hierzu halten wir nicht für notwendig.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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