Pressemitteilungen

Sonntagsarbeit: LINKE fordert sofortige Rücknahme der gesamten Bedarfsgewerbeverordnung

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Gewerkschaft ver.di und der „Allianz für den freien Sonntag“ zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedarfsgewerbeverordnung erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wir bedauern es sehr, dass die Koalitionsfraktionen angesichts der klaren Entscheidung des  Bundesverwaltungsgerichts gestern im Landtag unseren Antrag auf eine gänzliche Rücknahme der Bedarfsgewerbeverordnung abgelehnt haben. Offensichtlich klammert sich die Regierung weiter an den umgeknickten Strohhalm,  der von ihrer Verordnung nur noch übrig geblieben ist.“

Da das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil auch sehr enge Rahmenbedingungen für die Sonntagsarbeit in Brauereien, bei Schaumwein- oder Eisherstellern gesetzt habe, sei ein weiteres Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel entbehrlich. Der einzige Bereich, in dem die hessische Verordnung für zulässig erklärt wurde, die Wettbüros auf Pferderennbahnen, könne auch durch Einzelgenehmigung geregelt werden.

Schaus: „Wir erwarten, dass die Landesregierung zukünftig auch bei der Erteilung von Einzelgenehmigungen zur Sonntagsarbeit die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts in allen anderen Branchen zum Maßstab ihres Handelns macht und endlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 mehr Beachtung  schenkt. Wir danken der Gewerkschaft ver.di und der ,Allianz für den freien Sonntag‘ für ihre Beharrlichkeit und gratulieren ihnen zu diesem großen Erfolg.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Thomas Klein
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611  350 60 79
Mobil 0176  80 12 81 97
Fax: 0611  350 60 91