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Versteckte Gesetzesregelung beschlossen: Beamte sollen Beihilfekürzungen von 20 Mio. Euro selbst bezahlen

Anlässlich der heutigen Beschlussfassung über das Gesetz zur Modernisierung  des Dienstrechts Kommunaler Wahlbeamter in dritter Lesung und zur gleichzeitig damit versteckten Beschlussfassung über die Änderung der Beihilferegelung, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Huckepack und versteckt in einem umfangrechen Änderungspaket, welcher durch die Koalitionsfraktionen erst am 10. März, in zweiter Lesung vorgelegt wurde, hat die Koalition eine grundlegende Änderung des Beihilferechts beschlossen. In der Vergangenheit wurden die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften schon oft durch die Landesregierung mit Füßen getreten. Dieser Coup von CDU und Grünen, in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, das mit der Sache nichts zu tun hat, unscheinbar einen neuen Absatz zur Beihilfe mit einzubauen, ist jedoch der Gipfel. Dass die Koalition ein Problem ohne Beratungen mit den Betroffenen und Ihren Gewerkschaften geändert hat sucht seinesgleichen.“

Mit der Drucksache 19/1710 habe die Koalition erst zwei Tage vor der Beratungen im Innenausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag zur Modernisierung des Dienstrechts  der kommunalen Wahlbeamten vorgelegt, in dem versteckt unter Artikel 5, Ziffer b die erstmalige Einführung von „Eigenanteilen“ bei der Beihilfe aller 127.000 hessischen Beamtinnen und Beamten enthält. In der Begründung dieses Systemeinschnitts findet sich dazu lediglich ein Satz. Eine Diskussion im Landtag fand deshalb auch bisher nicht statt.

Schaus: „Aus unserer Sicht führt diese Regelung nun dazu, dass zukünftig weitere Eingriffe in die Krankenversorgung der Beamtinnen und Beamten auf dem Verordnungsweg, also einseitig vom Innenminister, vorgenommen werden können.  Nun sollen die Beamten die beschlossen Haushaltskürzungen von 20 Mio. Euro jährlich durch eigene Beiträge selbst bezahlen. Dies lehnen wir entschieden ab!

Die jetzt beschlossene Regelung wonach nun Bürgermeister und Landräte bereits mit 50 Jahren und schon nach acht Dienstjahren in Pension gehen können, zementiert eine bereits bestehende Überversorgung, die angesichts der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre unverhältnismäßig ist“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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